[SVB 03] Neuigkeiten [Presse]

  • Passend zur gestern veröffentlichten PM des SV 03, auch dieser Bericht. Angeblich droht den Babelsbergen gar der Ausschluß aus der Regionalliga.


    Der Streit um ein Urteil des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) gegen den SV Babelsberg 03 geht in die nächste Runde. Der Regionalligist will auch die Zahlungsfrist der zweiten Mahnung des NOFV verstreichen lassen. Im schlimmsten Fall droht Babelsberg gar der Ausschluss aus dem Spielbetrieb...

    http://www.kicker.de/news/fuss…r---ausschluss-droht.html

  • Neues Urteil gegen Babelsberg 03
    Der NOFV verhängt eine weitere Strafe von 4.500 Euro gegen den SV Babelsberg 03. Diese bezieht sich auf Vorgänge aus zwei Spielen, gegen den FSV Union Fürstenwalde am 18.08.2017 und gegen die VSG Altglienicke am 22.09.2017 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger. Auch ein Geisterspiel auf Bewährung ist Bestandteil dieses Urteils.


    Vor allem die Pyroaktion durch einen Teil unserer Anhängerschaft hatte bereits nach dem Spiel zu einer äußerst kritischen Auseinandersetzung des Vereinsvorstandes mit den Vorfällen und deren Verursachern geführt. Dass die Vorfälle sportgerichtlich geahndet werden, war uns bewusst. Irritierend ist dabei die erneute Androhung eines Geisterspiels. Denn damit stellt sich der NOFV klar gegen die Vorgaben des DFB, auf Kollektivstrafen, Blocksperren, Teilausschlüsse oder “Geisterspiele” zu verzichten. Somit erweckt das aktuelle Urteil den Eindruck, dass der SVB zwischen die Fronten der beiden Verbände geraten ist und der Disput zwischen NOFV und DFB zu Lasten eines Viertligavereins ausgetragen wird. Denn erst vor wenigen Tagen hatte DFB-Vize-Präsident Dr. Rainer Koch den NOFV wegen seiner zweifelhaften Rechtsprechung öffentlich kritisiert: "Wir haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des NOFV-Verbandsgerichts”, so Dr. Koch, als der NOFV ein Urteil gegen den FC Energie Cottbus wegen rassistischen und fremdenfeindlichen Verhaltens rechter Fangruppen wieder aufhob.


    Dass es überhaupt zu diesem Urteil kam, ist unter anderem auf einen "Offenen Brief" des SV Babelsberg 03 an den DFB zurückzuführen, worauf der DFB den NOFV aufforderte, die fremdenfeindlichen Vorgänge Cottbuser Fans während des Derbys gegen den SVB im vergangenen April zu untersuchen. Inzwischen haben sowohl der Vorsitzende Richter des NOFV-Sportgerichts, Stephan Oberholz,wie auch NOFV-Präsident Rainer Milkoreit in den Medien eingeräumt, dass es Fehler und Versäumnisse bei der sportrechtlichen Bewertung der Ereignissevom vergangenen April in Babelsberg gab. So erklärte Richter Oberholz gegenüber dem Deutschlandfunk am vergangenen Wochenende, dass die Begründungdes Skandalurteils gegen den SVB nach dem Cottbus-Derby fehlerhaftwar. Auch Verbandspräsident Milkoreit gibt in der MAZ zu, dass es ein Fehler war, die rassistischen Vorkommnisse im Cottbuser Gästeblock nicht zu erwähnen und die Verbandsgerichte ihren Ansprüchen in diesem Fall nicht gerechtgeworden sind. Ebenfalls räumt er ein, dass in der Geschichte des NOFV noch nie eine Mannschaft vom Spielbetrieb freigestellt worden sei.Trotz der Eingeständnisse hält der NOFV an seinem Urteil gegen den SVB fest, droht dem Verein mit dem Ausschluss aus dem Spielbetrieb und widersprichtmit dem neuen Urteil eindeutig den Vorgaben des DFB. Es drängt sich die Frage auf, ob der NOFV hier am SV Babelsberg 03 ein Exempel statuierenund seine Unabhängigkeit vom DFB beweisen will.


    Eine Retourkutsche für den DFB? Ein Abstrafen eines Vereins, der sich zur Wehr setzt? Oder wird hier einfach nur auf Kreisklassen-Niveau agiert und dies durch Verhängung von Strafen auf Bundesliga-Niveau versucht zu kaschieren? Hierzu äußert sich Archibald Horlitz als Vorstandsvorsitzender des Vereins: "Ein Geisterspiel ist bereits die wirtschaftliche Höchststrafe und als Kollektivstrafe per se ungerecht und daher auch vom DFB nicht mehr gewollt. Ein bisher nie angewendeter Ausschluss vom Spielbetrieb aber ist quasi die Todesstrafe für einen Verein, da dies eine Insolvenz fast zwangsläufig nach sich zieht. Hier scheint der NOFV jegliches Augenmaß verloren zu haben. ”Dass die jüngste Urteilsveröffentlichung durch den NOFV ausgerechnet einen Tag vor dem Spiel gegen die BSG Chemie Leipzig erfolgt, ist ein klarer Schlag gegen alle Bemühungen des SV Babelsberg 03, hier im Vorfeld gegenüber Fans deeskalierend zu wirken. Auch der Verband dürfte sich bewusst sein, dass seine jüngsten sportgerichtlichen Entscheidungen sowohl gegen den SV Babelsberg als auch gegen Chemie Leipzig in den Fanlagern beider Vereine für erheblichen Unmut und Unverständnis sorgen. Hier muss sich der NOFV nicht über entsprechende Reaktionen wundern, wenn er statt beruhigend einzuwirken, weitere Munition für Proteste liefert. Wir appellierenhier nochmals und nachdrücklich, sich nicht von dieser weiteren Provokation des NOFV zu Aktionen verleiten zu lassen, die in der Konsequenznur zu weiteren Strafen führt und dem NOFV die Taschen füllt.


    PM SV Babelsberg 03 e.V.

  • Stellungnahme zur heutigen Veröffentlichung des NOFV
    Nachfolgend sezieren wir die Stellungnahme des NOFV vom 05. Februar 2018 und nehmen zu den einzelnen Behauptungen direkt Stellung. Alle Aussagen der Stellungnahme des NOFV sind in Kursiv und unsere Antwort in Fettdruck und bei Zitaten fett und kursiv gekennzeichnet.


    NOFV weist Vorwürfe zum Verfahren gegen Babelsberg 03 zurück
    Der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) tritt den erhobenen Anschuldigungen im Zusammenhang mit den Verfahren vor den Rechtsorganen des NOFV gegen den SV Babelsberg 03 entschieden entgegen. Es konnte der Eindruck entstehen,der Verein sei wegen des Rufes „Nazi-Schweine raus!“ aus dem Babelsberger Fanblock zu einer Geldstrafe verurteilt worden, deren Zahlung er verweigere. Dem ist mitnichten so.


    Wenn dem mitnichten so ist, dann verwundert doch die wechselnde Argumentation,warum dieser Satz überhaupt in der Urteilsbegründung auftaucht. Der NOFV erklärte in einer ersten Stellungnahme dazu, dass der Ruf aus der Babelsberger Kurve nur im Urteil erwähnt sei, um Vollständigkeit zu gewährleisten und dass diese Erwähnung nur der Erläuterung dienen würde. Also ein bewusstes aktives Aufführen in der Urteilsbegründung. Aktuell verlegt man sich auf die Variante,dass dies versehentlich geschehen sei, so Richter Oberholz: "Teilweise machen wir das copy and paste.”


    Eine derart wechselnde Argumentation verleiht der Aussage, dass diese Erwähnung NICHT urteilsrelevant sei, wenig Glaubwürdigkeit. Das Eingeständnis, hier fehlerhaft gehandelt zu haben, macht die Sache nicht besser. Und der Richter Potsdam-Babelsberg, räumt öffentlich ein, dass die Erwähnung des Vorfalls in der Urteilsbegründung „fehlerhaft“ gewesen sei. So Oberholz: „Das hätte man besser rausgelassen. Weil das hat ja nur zu Unklarheiten und Verwirrung geführt und zu dem durchaus nachzuvollziehenden Vorwurf des Vereins, wir hätten genau diese Äußerung bestraft. De facto ist dieses nicht geschehen."


    Zuallererst unterstreicht der NOFV mit Nachdruck, dass der Verband – wie auch der DFB, seine Mitgliedsverbände und Vereine – für die Grundwerte einer weltoffenen-demokratischen Gesellschaft, für Vielfalt und Toleranz und gegen jegliche Formen von Rassismus, Diskriminierung und Antisemitismus eintritt.


    Das finden wir nicht nur gut, sondern selbstverständlich. Wenn jetzt noch diesem Postulat konkrete Taten folgen würden…


    Zum Sachverhalt teilt der NOFV mit, dass es im Spiel der Regionalliga Nordost am 28.04.2017 zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem FC Energie Cottbus zu erheblichen Ausschreitungen in den Fanbereichen kam. Durch Anhänger beider Vereine wurde massiv Pyrotechnik abgebrannt. Das Spiel stand kurz vor dem Abbruch und musste u. a. aufgrund der Platzstürmungen Cottbuser Anhänger zweimal unterbrochenwerden. Der SV Babelsberg 03 ist daraufhin zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro und einem zur Bewährung ausgesetzten Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt worden, der FC Energie Cottbus zu 10.000 Euro und einem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit.


    Zunächst eine weitere, unwahre Behauptung des NOFV: ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist final nicht gegen Cottbus verhängt worden, sondern wurde in der Revision zurückgenommen! Hierzu zitieren wir Energie Cottbus aus der Stellungnahme vom 25.7.2017: “Insgesamt sind wir jedoch sehr froh, dass wir mit der Berufung, das für uns mit katastrophalen Auswirkungen versehene „Geisterspiel“ abwenden konnten“, sagt Präsident Michael Wahlich zum Urteil.


    Auch der Rest ist eine interessante, aber stark verkürzte Darstellung des Sachverhalts. Zunächst wurde Energie Cottbus zu einem Geisterspiel (Schaden laut Energie Cottbus 100.000 Euro) und zu 16.000 Euro für Vorgänge aus drei verschiedenen Spielen verurteilt. Diese wurden nach einer zugelassenen Revision auf 10.000 Euro (wohlgemerkt für drei Vergehen) reduziert, von denen zunächst nur 6.000 Euro zu zahlen sind, da 4.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt wurden und demnach zunächst nicht gezahlt werden müssen. Das Geisterspiel entfiel völlig und wurde auch nicht auf Bewährung ausgesetzt. Mithin zahlt Cottbus weniger als der NOFV von Babelsberg für ein Vergehen fordert. Zudem bleibt Babelsberg ein Geisterspiel auf Bewährung erhalten. Eine Revisionsverhandlung gegen das Urteil gegen den SV Babelsberg 03 wurde bis heute verweigert.


    Bis zur Urteilsfindung wurde das Sportgericht von keiner Seite – auch nicht in den Stellungnahmen des SV Babelsberg 03 – auf rechte Parolen, Hitlergrüße etc. hingewiesen,somit waren ihm diese nicht bekannt und kein Bestandteil der erstinstanzlichen Urteile.


    Hier setzt der NOFV weiterhin seine Strategie der konsequenten Lügen fort. Bereits in unserer Stellungnahme an das Sportgericht im Rahmen des schriftlichen Anhörungsverfahren, also VOR dem ersten Urteil, konnten Richter und Beisitzer unter Punkt 4 u.a. Folgendes lesen:


    „Die unermesslich hohe Anzahl von verfassungsfeindlichen und volksverhetzenden Entgleisungen im Gästeblock stellt das eingangs beschriebene Kernproblem noch einmal deutlich dar. Kein Verein, der sich offen gegen Rassismus und Diskriminierung ausspricht, kann eigentlich der bevorzugte Verein eines derartigen Personenkreises sein. Die Feststellung, dass dort Einzelne die Plattform Fußball in den letzten Jahren für sich missbraucht haben, ist so erschreckend wie wahr.“


    Und Energie Cottbus selbst übergab in seiner Stellungnahme vom 7.5.2017 sogar einen Auszug aus der Lausitzer Rundschau mit dem Titel: “Erschreckende Szenen beim Auswärtsspiel des FC Energie (Mit Video)”und führte in seiner Stellungnahme weiterhin wie folgt aus:


    „Das Spiel ist missbraucht worden, nicht wie es so oft in den letzten Tagen behauptet wurde von Energiefans, sondern von Kriminellen und Gewalttätern, die leider das Brandenburgderby für sich genutzt haben, um Straftaten auszuüben und politisch aktiv zu sein. Diese Personen bewegen sich für uns nur schwer verhinderbar im Umfeld unseres Vereins und wollen Personen schaden, aber auch nachhaltig unseren Verein und unsere Fankultur zerstören … Wir sprechen hier von Personen, die sowohl der losen als auch organisierten rechtsextremen Klientel zuzuordnen sind. Mitglieder der Gruppen Inferno Cottbus und Unbequeme Jugend, mit dabei war auch zweifelsfrei eine nicht unwesentliche Anzahl von Personen der „New Society“ Chemnitz … Zudem distanzieren wir uns klar von diesen Stören und vor allem von Neonazis.“


    Weiterhin appellierte der FC Energie Cottbus in seiner Stellungnahme an das Sportgericht, „das Thema Zivilcourage besonders zu würdigen“ und bedauerte, dass zu vorangegangenen Vorfällen wegen bis dahin ausstehender Urteile „verbandsseitigeine große Chance vergeben wurde, ein öffentlich wirksames Zeichen zu setzen“.


    Und im Urteil selbst wird unter Punkt 3 folgendes festgehalten:


    “Diese Feststellungen ergeben sich aus dem Schiedsrichtersonder- und dem NOFV- Sicherheitsbericht, den Stellungnahmen der beteiligten Vereine, soweit das Sportgericht diesen folgen konnte, sowie aus der Inaugenscheinnahme der TV-Bilder über die Vorfälle (u.a. RBB, YouTube, Facebook).”


    Und trotzdem erklärt der NOFV bzw. Herr Oberholz bis heute, z. B. in einem aktuellen Interview mit dem Deutschlandfunk: "Da wussten wir nichts von, schlicht und ergreifend."


    Der Präsident des NOFV hat hier allerdings eine etwas andere Meinung. Dass die rassistischen Vorkommnisse nicht erwähnt wurden, sei ein Fehler, sagt auch Rainer Milkoreit. „Man muss sagen, wir müssen unseren Aufgaben so nachkommen,dass wir allen Ansprüchen gerecht werden. Und in dem Fall war das nicht so“, erklärt der NOFV-Präsident.


    Beide Vereine haben gegen die Urteile des Sportgerichtes Berufung eingelegt. Die vom SV Babelsberg eingereichte Berufung wurde als unzulässig verworfen, da sie nicht unterzeichnet war. Die Berufungsvorschriften sind den Vereinen bekannt. Somit war das Verfahren gegen den SV Babelsberg 03 vor den Rechtsorganen des NOFV abgeschlossen und rechtskräftig.


    Die Nichtzulassung zur Revision des Urteils gegen den SV Babelsberg 03 mit Hinweis auf eine fehlende Originalunterschrift wollen wir an dieser Stelle nur bedingt weiter vertiefen und weisen auf den § 9a der Rechts- und Verfahrensordnungdes NOFV hin:


    § 9a

    Elektronische Medien Anträge, Einsprüche, Beschwerden, Berufungen und ähnliches können über das EDV-basierte Informationssystem des NOFV eingelegt werden. Für den Nachweis der Rechtzeitigkeit gilt das Absendedatum im Informationssystem des NOFV.


    Ein Hinweis auf eine notwendige Unterschrift ist hier nicht erwähnt und wurde in den vergangenen Jahren auch bei gleichen gelagerten Fällen nicht verlangt. Eine aussagekräftige Erklärung hierzu gibt es vom NOFV bis heute nicht.


    Der SV Babelsberg 03 hatte die Möglichkeit, gegen das rechtskräftige Urteil des NOFV das unabhängige Schiedsgericht für die Regionalliga Nordost anzurufen, was er auch getan hat. Dieses Schiedsgericht ist kein Rechtsorgan des NOFV, sondern wurde durch den Präsidenten des Kammergerichtes Berlin mit Richtern besetzt. Der SV Babelsberg 03 hat zwar die Klageschrift eingereicht, aber die Angelegenheit nicht - wie notwendig - weiter betrieben. Das ständige Schiedsgericht hat daher am 31.01.2018 die Beendigung des Schiedsgerichtsverfahrens festgestellt.


    Das ist zunächst mal korrekt. Aber zum Zeitpunkt der geplanten Anrufung eines Schiedsgerichts wurde eine Nachuntersuchung der Vorgänge auf Hinweis des DFB durch Herrn Oberholz begonnen. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt die Hoffnung,dass die dort gewonnenen Erkenntnisse zu einer Revision unseres Urteils führen würde. Bekannterweise führten sie aber zu einem weiteren Urteil gegen Energie Cottbus, das dann zurückgenommen wurde. Dass uns nun implizit vorgeworfen wird, dass wir hier dem NOFV die Chance gegeben haben, das Skandalurteil selbst zu korrigieren, ist schon perfide.


    Aus dem rechtskräftigen Urteil gegen den SV Babelsberg 03 folgt die Verpflichtung zur Zahlung der dort festgelegten Geldstrafe und der Verfahrenskosten. Der Verein ist mehrfach erinnert, angemahnt und auf die möglichen Folgen bei einer Nichtzahlung hingewiesen worden. Ein Erlass oder teilweiser Verzicht auf diese Forderungen ist dem NOFV rechtlich nicht möglich. Nach den Statuten des Verbandes führt eine Nichtzahlung allerdings nicht zum Ausschluss aus dem Spielbetrieb, sondern zur Spielsperre bis zur Erfüllung der Zahlungspflichten.


    Hierzu erklären wir gern erneut, dass wir eine angemessene Strafe für den Teil des Urteils akzeptieren, der sich auf den Einsatz von Pyrotechnik bezieht. Angemessen heißt auch in Relation zum Urteil gegen Energie Cottbus. Ansonsten bleibt anzumerken, dass der NOFV in jüngster Zeit jegliches Augenmaß bei der Höhe von Strafen offensichtlich verloren hat. Strafzahlungen wie in der Bundes- oder zweiten Bundesliga üblich, passen nicht zu Amateurvereinen und müssen daher abgelehnt werden.


    Das jüngste Urteil des NOFV-Sportgerichts gegen den SV Babelsberg 03 vom 31.01.2018 befasst sich nicht mit diesem Verfahren, sondern mit erneuten Vorkommnissen bei den Meisterschaftsspielen gegen den FSV Union Fürstenwalde und die VSG Altglienicke seitens Anhängern des SV Babelsberg 03. Dort ist kein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhängt worden, vielmehr wurde die bereitsbestehende Bewährungsfrist verlängert. Dies war aufgrund der Intensität der neuerlichen Vorfälle (u. a. gewaltsame Übergriffe durch Babelsberger Anhänger) angemessen.


    Wir werden dieses Urteil in den kommenden Tagen prüfen und wahrscheinlich Einspruch einlegen. Dies betrifft sowohl die Höhe der Geldstrafe als auch besonders das Festhalten an Geisterspielen als Strafe. Gegen die Verhängung von Kollektivstrafen wie die Verhängung von Blocksperren, Teilausschlüssen oder "Geisterspielen" hat sich bereits der DFB im August letzten Jahres klar positioniert.Dies sollte im Amateurbereich erst recht gelten.


    Der NOFV wird interessierte Medienvertreter in Kürze zu einem Pressegespräch einladen, um weitere Informationen zur Verfügung zu stellen und Anfragen zu beantworten.


    Gern nehmen wir, eine Einladung vorausgesetzt, an einem solchen Gespräch teil. Dies wäre schließlich das erste Mal, dass wir uns persönlich Gehör verschaffen könnten. Bisher wurden alle Urteile hinter verschlossenen Türen, ohne unser Beisein gefällt. Unsere Angebote, sich ohne Vorbedingungen zusammen zu setzen, fanden ebenfalls keinen Anklang. Und dies obwohl der Präsident des NOFV an das Sportgericht seines Verbandes appelliert hat, künftig mündlich zu verhandeln, was im Fall des SVB mit merkwürdigen Begründungen abgelehnt wurde. „Ich hätte mir eine mündliche Verhandlung gewünscht, um Ungereimtheiten zu vermeiden“, sagt Milkoreit. Denn bei gründlicher Betrachtung aller vorhandenen Dokumente und Bilder, die Nazi-Gesänge und Hitlergruß deutlich zeigen, kommt der NOFV-Präsident nicht umhin zu sagen: „Es erschließt sich mir nicht, wie es zu solch unterschiedlichen Auffassungen kommt.“


    Dem ist nichts hinzuzufügen!


    PM SV Babelsberg 03 e.V.

  • Was ist der NOFV eigentlich für ein Kirmesverband? Mal davon abgesehen, dass man dem SV Babelsberg Formfehler beim Einspruch, und eine gewisse Naivität bei der Weiterverfolgung des Verfahrens beim unabhängigen Schiedsgericht vorwerfen kann, frage ich mich was man da seitens des Verbandes eigentlich für ein Schmierentheater aufführt? Geht es noch darum gerechte Urteile zu fällen, oder will man jemanden abstrafen der unbequem ist?


    Jeder, wirklich jeder, der sich auch nur ein wenig für diese Liga interessiert, hat damals mitbekommen was das Cottbuser Lager fabriziert hat, und was die Reaktion des Babelsberger Fanlagers war. Und für niemanden war das überraschend, sondern quasi vorprogrammiert. Nur für den NOFV wohl nicht. Der wusste vorher nichts,bekam nichts mit, und wusste hinterher auch von nichts. Das ist nicht nur lächerlich, sondern einfach unglaubwürdig. Und verhandelt wird nur hinter verschlossenen Türen, was wiederum nur Leute tun, die was vertuschen wollen, und nicht um Aufklärung und gerechtes Strafmaß bemüht sind. Das erweckt den Eindruck, dass man sich an Cottbus nicht ran traut, aber an Babelsberg ein Exempel statutiert.


    Das passt aber zu dem Eiertanz den der Verband im Falle FC Ostelbien aufgeführt hat, und erst tätig wurde, als der öffentliche und mediale Druck zu groß wurde.


    Ebenfalls ulkig war die Geschichte mit dem Frankfurter Oberliga-Klassenerhalt im Sommer, der ja lt. Verband, aufgrund eines Einspruchs zustande kam, der niemals eingereicht wurde. Und da gibt es noch mannigfaltige Beispiele was dieser Verband alles so verzapft.


    Nun duelliert man sich mit einem einzelnen Verein also öffentlich. Ist man nicht in der Lage sich zusammen an einen Tisch zu setzen? Formfehler beiseite wischen, die Androhungen von Geisterspielen, Spielsperren, etc beiseite legen, zu einem vernünftigen Urteil kommen, was alle Seiten akzeptieren können, und vor allem nicht mit zweierlei Maß messen. Mehr Miteinander wäre da wohl angebracht, und vor allem mehr Miteinander um zukünftig solch eine unsägliche Sch...wie rund um dieses Spiel im letzten April, und auch viele andere Spiele bereits im Vorfeld zu unterbinden.

  • Der NOFV bleibt hart, wir auch!
    In den letzten Wochen und Monaten erreichte uns aus allen Teilen der Republik und teils auch europaweit eine große Welle der Solidarität. Im Streit um das Skandalurteil des NOFV ist diese moralische Unterstützung für uns von größtem Wert. Nach Stand der Dinge, sind bereits und werden auf den SV Babelsberg 03 noch größere Ausgaben für Verfahrens-, Prozess- und Anwaltskosten zukommen. Ungeachtet dieser zusätzlichen Kosten, sammelt unser Verein fortlaufend und gemeinsam mit seinen Partnern, wie z.B. „Kein Bock auf Nazis“ und Lonsdale, Gelder für die Unterstützung kleinerer Vereine im ländlichen Raum, die Antirassismusprojekte starten oder sich gegen Nazis im Sport wehren wollen. Wir wollen hier weiter aktiv bleiben, brauchen aber in der konkreten Situation nun selbst Unterstützung. Wir bitten euch daher um eure Unterstützung in Form von Spenden oder einer speziellen Soli-Mitgliedschaft über 12 Monate beim SV Babelsberg 03. Eingehende Spenden werden zur Deckung der schon entstandenen und noch zu erwartenden Kosten für den aktuellen Rechtsstreit mit dem NOFV und zur Unterstützung kleinerer, engagierter Vereine verwendet. Jeder Spender mit mindestens 20 Euro Spende wird, wenn gewollt, in einer Liste auf unseren Onlinemedien namentlich erwähnt und kann seine Spende mit max. 160 Zeichen begründen. Spender über 50 Euro erhalten eines unserer Solishirts „Nazis raus aus den Stadien“. * Für jede Spende kann eine Spendenquittung ausgestellt werden.


    Es darf gerne auch anonym gespendet werden. Hier unser Spendenkonto:


    SV Babelsberg 03 e.V.
    Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
    IBAN: DE 73 1605 0000 1000 7644 40
    BIC: WELADED1PMB


    Die Soli-Mitgliedschaft enthält alle Vorteile einer regulären Mitgliedschaft in unserem Verein. Zudem unterstützt du dauerhaft das Engagement des SV Babelsberg 03 gegen Rassismus, Homophobie und rechter Hetze. Als Mitglied erhältst du darüber hinaus viele Vergünstigungen und Vorteile bei Babelsberg 03 und seinen Partnern. Zur Begrüßung bekommt jedes neue Soli-Mitglied ebenfalls ein T-Shirt unserer Kampagne „Nazis raus aus den Stadien“. Zum Soli-Mitgliedsantrag: https://babelsberg03.de/mitgliedschaftsantrag/ **Es wäre zudem unser Wunsch, mit einem Verein oder Club aus der 1. oder 2. Liga ein Benefizspiel, hier bei uns, im Karl-Liebknecht-Stadion, austragen zu können.


    * Kontakt für Spendenquittung/Onlinenennung/Shirt: nazisraus[at]babelsberg03.de
    ** Mindestlaufzeit 12 Monate; inkl. Kampagnen-Shirt "Nazis raus aus den Stadien"


    PM SV Babelsberg 03 e.V.

  • Irreführung der Medien und Präsidiumsantrag des NOFV auf Spielsperre des SVB
    Treibt der Nordostdeutsche Fußballverband nun auch ein Verwirrspiel mit den Medien ? Nachdem die Geschäftsführung des NOFV am heutigen Dienstag gegenüber mehreren interessierten Medien wie der Deutschen Presseagentur dpa und dem FuPa-Online-Portal erklärte, vor Donnerstag keine Verlautbarung zu machen bzw. keine Entscheidung für einen Antrag beim Verbandsgericht auf Spielsperre unserer Regionalliga-Mannschaft zu stellen, war das Fax-Gerät schon warmgelaufen. Kurze Zeit später erreichte die SVB-Geschäftsstelle die Mitteilung des NOFV: Von Entscheidungsaufschub oder einem Versuch, alle Beteiligten an einen Tisch zu bekommen,wie es NOFV-Geschäftsführer Holger Fuchs laut FuPa auf deren Anfrage bestätigt habe (https://www.fupa.net/berichte/…nofv-vertagt-1079736.html), war darin allerdings nichts zu lesen.Stattdessen der Antrag des NOFV-Präsidiums an das Verbandsgericht, die Mannschaft des SV Babelsberg 03 in der Regionalliga Nordost bis zur Erfüllung der Zahlungspflichten vom Meisterschaftsspielbetrieb zu sperren.


    Zudem wird uns durch NOFV-Gerichtspräsident Jürgen Lischewski mitgeteilt, dass er uns bis zum 14. Februar Gelegenheit zu Stellungnahme gibt und gegebenenfalls auch den Nachweis unserer Zahlung. Datiert ist der Präsidiumsantrag vom Montag, 05. Februar 2018. Während NOFV-Geschäftsführer Fuchs die Medien vertröstete und Gespräche in Aussicht stellte, war die Entscheidung längst getroffen. Zum Umgang des NOFV mit den Medien und der Öffentlichkeit wird der SVB sich nicht äußern. Dass unser Verein wiederholt die Erfahrung machen musste, dass sich der Verband trotz nachweislich anderer Fakten, Beweise und Belege seine eigene Wahrheit zurechtlegt, haben wir in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten leider oft genug darlegen müssen.


    Zu der geforderten Stellungnahme des NOFV-Gerichts erklärt SVB-Präsident Archibald Horlitz: „Wir werden die Aufforderung ausgiebig prüfen. Doch ich sehe bei den permanenten Lügen des NOFV wenig Chancen auf eine Einigung. Vielmehr fühlen wir uns durch die jüngsten Erklärungen des Verbandes, die wiederholt unwahr sind, bestärkt, dass wir uns im Recht befinden und vor einem ordentlichen Gericht erfolgreich sein werden.“ Nach wie vor halten wir trotz alledem unser Angebot eines Runden Tisches mit Vertretern des NOFV und gern auch des DFB aufrecht.


    PM SV Babelsberg 03 e.V.

  • Offener Brief des Vorstands an das NOFV-Präsidium
    An den NOFV, zu Händen des Präsidiums


    Sehr geehrte Herren des Präsidiums,
    Bezug nehmend auf Ihr Fax vom 06. Februar 2018 antworten wir wie folgt. Sie haben der DPA gegenüber am Dienstag, 06. Februar, wie folgt erklärt:


    Potsdam (dpa) - Erst an diesem Donnerstag will der Nordostdeutsche Fußball-Verband (NOFV) seine Entscheidung bekanntgeben, ob beim Verbandsgericht ein Antrag auf ein Verfahren gegen den Regionalligisten Babelsberg 03 gestellt wird. "Bis dahin gibt es keine Verlautbarungen", sagte Verbands-Geschäftsführer Holger Fuchs am Dienstag.


    Dies erklärten Sie Dienstag der Öffentlichkeit, obwohl Sie bereits am Montag, 05. Februar, einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens an das NOFV-Verbandsgericht gestellt haben. Dieses Vorgehen ist nicht nur für die Öffentlichkeit, die Journalisten, sondern auch für uns äußerst befremdlich. Offensichtlich haben Sie auch fupa.net hierüber gezielt falsch informiert:


    „Der NOFV hat die Entscheidung darüber verschoben, ob man nach der Babelsberger Zahlungsverweigerung beim Verbandsgericht einen Antrag auf eine Verfahrenseröffnung stellen werde. Aktuell versucht man, alle Beteiligten an einen Tisch zu bekommen und ein öffentliches Gespräch zu organisieren. Dies bestätigte der NOFV auf FuPa-Anfrage.“


    Angesichts dieser bereits äußerst unerfreulichen Vorgeschichte ist die Entscheidung, Herrn Lischewski mit der Aufgabe zu betrauen, eine weitere interessante Entscheidung. Sie wählen also genau denjenigen Verbandsrichter aus, der durch eine kreative Interpretation der Rechts- und Verfahrensordnung zum Schluss kam, dass unser digitaler Revisionsantrag eine analoge Unterschrift benötigen würde. Ihnen, wie uns sollte doch klar sein, dass dies der § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung nicht beinhaltet. Wie Sie Herr Lischewski intern überzeugen konnten, dass die Verfahrensordnung willkürlich mal so und mal so auszulegen wäre, ist uns nicht bekannt. Wir wissen aber, dass es hier auch abweichende Ansichten gab. Unter diesen Vorzeichen lehnen wir es ab, dass Herr Lischewski dieses Verfahren betreibt und leitet. Die Gründe hierfür sind:


    1. Klare Befangenheit durch die zuvor erfolgte Involvierung in das bisherige Verfahren,sprich Ablehnung der Zulassung unseres Falls zur Revision.
    2. Das weitere Beharren darauf, dass die Rücknahme des zweiten Urteils gegen Energie Cottbus richtig und rechtmäßig sei, obwohl der übergeordneteVerband DFB hier „erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeitder Entscheidung des NOFV-Verbandsgerichts” hat.


    Neben dieser Ablehnung der konkreten Person, sehen wir weitere Gründe, über geeignete Richter für unseren Fall nochmal nachzudenken. Dies betrifft folgende Aspekte:


    1. Obwohl der DFB Kollektivstrafen mittlerweile als ungerecht ablehnt, ist es nach wie vor gängige Praxis der NOFV-Richter von diesen Strafen inflationär Gebrauch zu machen.
    2. Die Höhe der in der jüngsten Vergangenheit verhängten Strafen lässt jedes Augenmaß und jede Angemessenheit vermissen. Sie haben längst existenzbedrohende Ausmaße erreicht und sind, auch im Vergleich zu Strafen, die in höheren Ligen verhängt werden, nicht ansatzweise zu rechtfertigen.
    3. „Ich hätte mir eine mündliche Verhandlung gewünscht, um Ungereimtheiten zu vermeiden.“, sagt Rainer Milkoreit.


    Obwohl der Präsident des NOFV an das Sportgericht seines Verbandes appelliert hat, künftig mündlich zu verhandeln, wurde auch das jüngste Urteil aus der vergangenen Woche wiederum hinter verschlossenen Türen, ohne die Möglichkeit der Anhörung, gefällt. All diese Punkte lassen es mehr als unwahrscheinlich erscheinen, dass sich der NOFV selbst aus dem selbstverursachten Sumpf aus teilweise falschen Darstellungen und Irrungen befreien und ein respektables Urteil sprechen kann. Es ist deutlich zu erkennen, dass die Grenzen der Sportgerichtsbarkeit erreicht sind – und das nicht nur in unserem Fall: Wie überfordert das NOFV-Sportgericht ist, wenn es Verstöße und Straftaten jenseits sportlicher Belange zu bewerten hat, machen Fehler, Versäumnisse und Verhalten des Verbandes deutlich. Daher regen wir an, eine unabhängige Instanz innerhalb der deutschen Fußballverbände mit dem Fall zu betrauen. Am ehesten scheinen uns die Einrichtungen des DFB geeignet. Auf Grund der von Ihnen gesetzten Frist bis zum 14. Februar 2018 bitten wir um eine schnelle Antwort bis zum 09. Februar 2018, damit wir uns nach Ihren Einlassungen entsprechend positionieren und reagieren können. Für ein Gespräch ohne Vorbedingungen stehen wir unabhängig davon nach wie vor gern zur Verfügung.


    Mit sportlichen Grüßen


    gez. VorstandSV Babelsberg 03


    Kopie an das DFB-Präsidium z.Hd. Herrn Grindel und Herrn Dr. Koch


    PM SV Babelsberg 03 e.V.

  • Was man mal positiv hervorheben sollte, ist die Öffentlichkeitsarbeit des SV Babelsberg. Sehr transparent, meinungsstark, professionell. Davon könnten sich andere (gerne auch der Verband) 'ne Scheibe abschneiden.

  • Große Resonanz auf Spendenaufruf
    Der SV Babelsberg 03 sagt “Danke!” für die große Bereitschaft unseren Verein im Kampf gegen „Rechts” zu unterstützen. So können wir in den letzten zwei Tagen nach unserem Spendenaufruf bereits mehr als 120 neue Mitglieder begrüßen. Auch der Absatz des Soli-Shirts „Nazis raus! aus den Stadien” ist enorm angestiegen. Besonders wichtig ist auch das Spendenaufkommen in bar, das ebenfalls stark gewachsen ist.


    „Wir sind sehr dankbar für die breite und konkrete Unterstützung für unseren Verein und unser Eintreten gegen ‚Rechts‘. Wichtig ist, dass wir nicht nur die Kosten im aktuellen Rechtsstreit abdecken, sondern dass wir auch zukünftig unserallgemeines Engagement im Rahmen der Kampagne „Nazis raus! aus den Stadien“ fortsetzen können.”, sagt Archibald Horlitz, Vorstandsvorsitzender des SVB. Auch die breite Unterstützung durch die Medien, Unterstützung von Prominentenaus Sport und Politik, von Fanprojekten diverser Vereine und die Sichtbarkeitdurch Banner mit Support für unseren Verein bei Spielen der zweiten und ersten Bundesliga haben dazu beigetragen, dass der SV Babelsberg 03 hier in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich an Sichtbarkeit gewonnen hat.


    „Gern wollen wir die Unterstützung für kleinere Vereine verstärken, welche sich gegen rechte Hetze positionieren, bisher aber keine größere Aufmerksamkeit erfahrenhaben.“, sagt Thoralf Höntze, Marketingleiter des SV Babelsberg 03. Auch hierfür ist eine nachhaltig anhaltende Spendenbereitschaft wichtig. Jedes Neumitglied hilft dem Verein dauerhaft bei seinem Kampf und Einsatz gegen „Rechts“. Jede Spende hilft uns ganz konkret und kurzfristig in der aktuellen Situation.Daher bedanken wir uns schon jetzt für jeden weiteren Support!


    Alle Informationen zum Spendenaufruf: https://babelsberg03.de/?p=29845


    PM SV Babelsberg 03 e.V.

  • Gespräch mit NOFV geplant
    Uns erreichen derzeit eine Fülle von Anfragen bezüglich des Standes unseres Verfahrens mit dem NOFV (Nordostdeutscher Fussballverband). Da wir diese Flut von Anfragen nicht mehr individuell beantworten können, wollen wir hier kurz den aktuellen Stand darlegen. Der SV Babelsberg 03 befindet sich aktuell in Terminabstimmung mit dem NOFV für ein gemeinsames klärendes Gespräch ohne Vorbedingungen. Dieses Gespräch soll zeitnah stattfinden. Es besteht auf beiden Seiten die Absicht zu deeskalieren. Sobald ein Gesprächstermin festgelegt wurde, werden wir dies umgehend bekannt geben. Wir erwarten, dass dies im Laufe der nächsten Woche der Fall sein wird, da sich zunächst das Präsidium des NOFV darüber abstimmen will. Dies wurde gestern auch vom NOFV auf dem Pressegespräch im Seehotel in Rangsdorf mitgeteilt. Dieses Pressegespräch des NOFV hat ein überragendes weltweites Echo gefunden. So wird in den beiden größten US-amerikanischen Tageszeitungen Washington Post und New York Times über unser Fall berichtet:


    https://www.washingtonpost.com…ml?utm_term=.98bd4de724a4


    https://www.nytimes.com/aponli…tlight-anti-semitism.html


    Auch in Israel wird berichtet:


    https://www.timesofisrael.com/…g-fans-shout-nazi-taunts/


    Selbst im fernen Neuseeland findet unser Fall Beachtung:


    http://www.nzherald.co.nz/spor…objectid=11990819&ref=rss


    gez. VorstandSV Babelsberg 03

  • Gemeinsame Pressemitteilung des SV Babelsberg 03 und des NOFV
    Der SV Babelsberg 03 und der Nordostdeutsche Fußballverband haben sich auf einen gemeinsamen Gesprächstermin Anfang März 2018 verständigt. Dieser Termin bietet allen Beteiligten die Möglichkeit der Vorbereitung einer lösungsorientierten Gesprächsführung. Der SV Babelsberg 03 und der Nordostdeutsche Fußballverband bitten um Verständnis, dass in Bezug auf den Termin keine weiteren Erklärungen erfolgen.


    Mit freundlichem Gruß
    gez. Vorstand SV Babelsberg 03

  • NOFV und SV Babelsberg 03 gemeinsam entschieden gegen Rassismus
    Am 6. März 2018 fand auf Einladung des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Potsdam, Jann Jakobs, ein Gesprächstermin zwischen dem Fußball-Regionalligisten SV Babelsberg 03 und dem Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) statt. Im Nachgang zu den Vorfällen während des Meisterschaftsspiels der NOFV-Regionalliga-Nordost am 28. April 2017 SV Babelsberg 03 – FC Energie Cottbus und den daraus folgenden verbands- und sportgerichtlichen Auseinandersetzungen legten die Gesprächspartner den Konflikt bei und vereinbarten eine intensive Zusammenarbeit gegen Rassismus im Fußball.


    Rainer Milkoreit, Präsident des NOFV: „Wir sind erleichtert und freuen uns, dass beide Konfliktparteien konstruktiv aufeinander zugegangen sind. Unstimmigkeiten wurden ausgeräumt und die Basis für eine künftige faire Zusammenarbeit geschaffen.Ein besonderer Dank gilt dem Oberbürgermeister der Stadt Potsdam, Herrn Jann Jakobs, der dieses Gespräch zielführend geleitet hat.“ Dazu Archibald Horlitz, Vorstandsvorsitzender des SV Babelsberg 03: „Obwohl es weiterhin unterschiedliche Beurteilungen bezüglich einzelner rechtlicher Aspekte gibt, haben wir dieser Vereinbarungen zugestimmt. Dies geschah vor dem Hintergrund eines höheren Guts, nämlich dem immer wichtiger werdenden Engagement gegen Rassismus und dem deutlichen Eintreten für Toleranz, dass sichtbar und nachhaltig durch den NOFV unterstützt wird.“ Das Urteil des NOFV-Sportgerichts gegen den SV Babelsberg 03 vom 19. Juni 2017 selbst wurde bestätigt. Die Sanktionen wurden wegen der pyrotechnischen Aktionen im Fanblock des SV Babelsberg 03 ausgesprochen. Das Berufungsverfahren musste laut NOFV aufgrund von Formfehlern des Antragstellers zurückgewiesen werden. Der SV Babelsberg 03 nimmt diese Auffassung des Verbandsgerichtes des NOFV bedauernd zur Kenntnis. Gleichwohl wird das NOFV-Sportgericht eine Berichtigung des Urteils für die Unrichtigkeiten in den Formulierungen in der Begründung der Entscheidung vornehmen. Dies betrifft insbesondere die für die Strafe nicht relevante Erwähnung eines Fans mit dem Ausruf “Nazischweine raus”. Die Geldstrafe von 7000 Euro bleibt der Höhe nach bestehen.


    Dem SV Babelsberg 03 wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 3500 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle, gewaltpräventive Maßnahmen oder Maßnahmen gegen Rassismus und Rechtsextremismus zu verwenden. Dies ist dem NOFV bis zum 30. Juni 2018 nachzuweisen. Mit Eingang der Zahlung der Geldstrafe soll der Antrag des NOFV-Präsidiums auf Sperrung der Regionalligamannschaft des SV Babelsberg 03 zurückgezogen werden und sich gegen eine Verlängerung der Bewährungsfrist für ein mögliches Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit im laufenden Berufungsverfahren ausgesprochen werden.Der verbleibende Teil der Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro wird vom NOFV für die Finanzierung von Aktionen gegen Rassismus und Rechtsextremismus, für Fairness,Respekt und Toleranz verwendet. Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2018 beteiligt sich der SV Babelsberg 03 beim nächsten Heimspiel am 16. März 2018 gegen den FC Oberlausitz Neugersdorf aktiv, mit Unterstützung des NOFV, an diesem Projekt. Beide Seiten vereinbaren die Prüfung von Möglichkeiten zur Unterstützung der Vereine in ihrer sportbezogenen sozialen Arbeit für Vielfalt und gegen Rassismus sowie für Fairness, Respekt und Toleranz. Der SV Babelsberg hat die Bildung eines gemeinsamen Fonds angeregt. Der NOFV prüft die Möglichkeit der Einrichtung eines entsprechenden Fonds für Fairness, Respekt und Toleranz, um die Vereine in Ihrer sportbezogenen sozialen Arbeit für Vielfalt und gegen Rassismus zu unterstützen. Für diesen Fall sagt der SV Babelsberg 03 zu, dass zukünftig auch Spenden aus dem Projekt „Nazis raus aus den Stadien“ für diesen Fonds zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus wird das Präsidium des NOFV seine AG Satzung, Ordnungen, Richtlinien beauftragen, Unklarheiten in den Statuten zu beseitigen und Optimierungen in den Regularien vorzunehmen. Dabei sollen auch wirksame Maßnahmen zur effektiveren Verfolgung diskriminierender Vorfälle erarbeitet werden. Beide Gesprächspartner begrüßen die verabredungsgemäße Beilegung des Streitfalls und betrachten die sportgerichtliche Auseinandersetzung hiernach als erledigt.


    Oberbürgermeister Jann Jakobs zeigte sich zufrieden: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, beide Seiten an einen Tisch zu bringen und die gegenseitigen Auffassungen persönlich zu besprechen. Das Ergebnis ist gut und ein Gewinn für alle. Wenn es gelingt, jetzt gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus im Fußball vorzugehen, haben wir einen großen Schritt nach vorn gemacht. Und das würde mich besonders freuen.“


    PM SV Babelsberg 03 e.V.

  • Doppelter, offener Bruch bei Ivo Tomas



    Das Auswärtsspiel beim 1. FC Lokomotive Leipzig neigte sich gerade dem Ende entgegen, als es zu einem folgenschweren Zweikampf zwischen Ivo Tomas und einem Leipziger Gegenspieler kam. In einem Kopfballduell wurde der Babelsberger, welcher seit dem Sommer dem Kader der Kiezkicker angehört, geschubst und flog auf die nur einen Meter vom Spielfeldrand entfernt stehende Werbebande. Nach einer längeren Behandlungspause, in welcher Ivo Tomas von einem Sanitäterteam versorgt und von einem Krankenwagen in ein Leipziger Krankenhaus gebracht wurde, folgte kurz darauf die bittere Diagnose des doppelten, offenen Unterarmbruchs.

  • Zitat

    Marco Vorbeck wird neuer Babelsberg-Trainer


    Regionalligist SV Babelsberg 03 hat für die kommende Saison einen neuen Trainer gefunden. Wie der Verein am Montag bekanntgab, wird Marco Vorbeck die Leitung des Teams nach Saisonende übernehmen. Er unterschrieb einen Vertrag bis zum 30. Juni 2021. Vorbeck wird Nachfolger von Almedin Civa, der die Brandenburger zu Saisonende verlassen wird.
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    Quelle: rbb24.de, ganzer Artikel

    ...und niemals vergessen

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