Der Bonner SC und seine Fans

  • ...Das traurige Highlight des Spiels ereignete sich dann einige Minuten nach dem Schlusspfiff, als der VfL auf dem Weg in die Kabine von mehreren deutlich alkoholisierten Bonner „Fans“ übel beschimpft und teilweise tätlich angegangen wurde. Das sich einige Spieler davon provozieren ließen, anstatt den Gang in die Kabine mit der Genugtuung eines verdienten Sieges anzutreten ist ebenso unverständlich wie indiskutabel...


    Quelle: VfL Leverkusen


    :thumbdown:

  • Beim Fußball-Landesligisten Bonner SC hat sich die Vereinsführung entschlossen, offen gegen einige Stadionbesucher vorzugehen, die sich bei Heim- und Auswärtsspielen daneben benehmen...Anlass sind laut diesem Text Sachbeschädigungen bei Auswärtspartien, die verbotene Nutzung des Innenraums bei Heimspielen, das Abbrennen von Pyro-Artikeln. Es geht aber auch um das vereinzelte Skandieren von rechtsradikalen Parolen...


    Quelle: Bonner Rundschau

  • Bonner SC 01/04 (150 €) - (Zuschauerverhalten in Spiel 237 [Auswärtsspiel in Heiligenhaus]. Es handelt sich um den 3.(!) Wiederholungsfall)
    Quelle: AM 24/2013


    Sicher Rekord in der Landesliga!

  • Hier mal was aus den Amtlichen Mitteilungen 17/14:


    Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Wiederholungsfall wird gegen den Verein Bonner SC eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 500,00 € verhängt.
    Wegen Beleidigung des Schiedsrichters wird gegen den Co-Trainer Nana Amaniampong (Bonner SC) eine Geldstrafe in Höhe von 100,00 € verhängt.


    Betrifft das Spiel am 06. April 2014 bei Germania Windeck.

  • Die haben doch langsam einen knall, darf man am Sportplatz nichts mehr. Was kann der Verein dafür, das er die meisten fans hat Auswärts und die meisten heimmannschaften das nicht gewohnt sind soviele Gästefans. Von den Schiedsrichter mal abgesehen.

  • AM: 19.09.2014


    Die Verbandsspruchkammer Mittelrhein hat am 17. September 2014 in der
    Sportschule Hennef in nachfolgenden Verfahren entschieden


    1. Entscheidung:
    Sportrechtsverfahren aufgrund der Abgabe der spielleitenden Stelle in Sachen Vorkommnisse
    beim Meisterschaftsspiel Nr. 008 der Mittelrheinliga VfL Leverkusen gegen Bonner SC vom 17.
    August 2014


    Urteil:
    1. Wegen mangelhaften Platzordnungsdienst wird gegen den Verein VfL Leverkusen eine Geldstrafe in
    Höhe von 200,- Euro verhängt.
    2. Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer/Fans wird gegen den Verein Bonner SC eine
    Geldstrafe in Höhe von 400,- Euro verhängt.
    3. Die Kosten des Verfahrens tragen VfL Leverkusen zu 1/3 und Bonner SC zu 2/3.

    Fußballkreis Euskirchen

  • .. mit sofortiger Wirkung ein Hausverbot gegen mehrere Mitglieder der Fangruppierung „Bonner Bande“ ausgesprochen. Bei einem
    Treffen mit der Polizei, an dem gestern Abend BSC-Aufsichtsratsmitglied Jürgen Harder, der Fanbeauftragte Andreas Klöckner sowie
    der Sicherheitsbeauftragte Christoph Heiliger teilnahmen, wurden 37 Personen identifiziert.
    Sie werden nun über das Hausverbotinformiert. „Dieses vereinsschädigende Verhalten kann und darf nicht toleriert werden“, erklärte BSC-Vize Dirk Zacke in einer gestern verbreiteten Pressemeldung....

    ... Die herbeigerufenen Beamten nahmen von 49 Fans im Alter von 18 bis 30 Jahren die Personalien auf. Gegen sie läuft eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Nötigung und Erschleichung von Leistungen.
    Nach Angaben der Polizei wurden zwei Personen in Gewahrsam genommen: ein 24-Jähriger wegen
    des Angriffs auf die Polizistin, ein 21-Jähriger wegen massiver Beleidigung.

    Quelle: General-Anzeiger Printausgabe vom 20.03.2015

  • Mittlerweile ist auch der FVM tätig geworden:


    1. Das Verfahren gegen den Verein Viktoria Arnoldsweiler wird eingestellt.


    2. Wegen der unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger wird gegen den Verein Bonner SC eine
    Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro verhängt.


    3. Darüber hinaus werden gegenüber dem Bonner SC folgende Auflagen erteilt:
    a) es sind mindestens 5 Ordner zu den restlichen Auswärtsspielen des BSC in der Spielzeit 2014/15
    auf eigene Kosten zu stellen und jeweils binnen 1 Woche nach dem Auswärtsspiel gegenüber dem FVM
    namentlich zu benennen.
    b) Zahlung des Betrages in Höhe von 105 Euro an Viktoria Arnoldsweiler binnen 1 Woche ab
    Rechtskraft.
    c) Inanspruchnahme von externer Beratungshilfe mit dem Ziel der Erarbeitung eines aktiven
    Fankonzepts; der Nachweis ist bis zum 1.9.2015 gegenüber dem FVM zu führen.


    4. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verein Bonner SC.


    Quelle: Amtliche Mitteilungen Nr. 15 vom 10.04.2015

  • http://www.faszination-fankurv…news_detail&news_id=10232
    Quelle: Faszination Fankurve


    Verein entfernt sich immer mehr von seinen Fans
    Zur Saison 2015/16 führt der Bonner SC die Kategorie "Registrierter Fanclub" ein. Nur noch diese Zusammenschlüsse von Fans werden vom Verein als Fanclub angesehen bzw. anerkannt, von allen anderen Gruppierungen distanziert sich der BSC ausdrücklich.
    Registrierte Fanclubs haben einige vom Verein geforderte strenge Auflagen zu erfüllen. So müssen dem Verein Adressen und Geburtsdaten sämtlicher Mitglieder vorgelegt werden, zudem muss mindestens ein Mitglied des Fanclubs gleichzeitig Mitglied im Verein sein. Als Zeichen der Anerkennung spendiert der Verein dem Fanclub eine Urkunde und satte zehn Prozent Rabatt auf die wenig begehrten Fanartikel.
    Alle anderen, nicht-registrierten "Zusammenschlüsse" dürfen sich ab sofort nicht mehr als Bonner SC-Fanclub bezeichen. Ein grundlegender -nicht hinnehmbarer- Einschnitt ist das Verbot zum Aufhängen von Zaunfahnen für alle "In-Offiziellen".
    Diese Maßnahme kann nur als ein weiterer Versuch, sich Stadionbesucher "vereinskonform" zu formen und freie Meinungsäußerung bzw. Selbstverwirklichung zu unterbinden, verstanden werden. Die Verantwortlichen sollten ihr Tun dringend hinterfragen, bei einem Zuschauerschitt von 495 (Saison 2014/15) ist es nicht ratsam, einzelne Fans und Fanclubs durch solche Maßnahmen zu schikanieren.
    Quelle: BSC-Total