Südwestpokal 2020/21

  • Liebe Gonsenheimer, hier mal lesen wie man unter Fussballvereinen in der heutigen Corona Zeit miteinander umgehen sollte !!!!!!!!!!


    RESPEKT an TuS MARIENBORN und GAU-ODERNHEIM


    https://www.fupa.net/berichte/…v-gonsenheim-2738336.html



    Schon am Sonntag klopfte TuS Marienborns Trainer Ali Cakici in Gau-Odernheim an, ob nicht die Möglichkeit bestehe, entgegen der ursprünglichen Planung beim TSV zu spielen. „Klar“, übermittelte Hartmüller, für den dieses Entgegenkommen eine Selbstverständlichkeit ist: „In Zeiten wie diesen müssen wir uns gegenseitig unterstützen, sofern das möglich ist“, erklärt der Pädagoge aus Mainz. Eben weil er diese Haltung hat, fehlt ihm auch das Verständnis für die Entscheidung des SV Gonsenheim. Eigentlich findet er, hätte es auch im Interesse des Wildpark-Klubs sein müssen. Wieso der Oberligist auf sein Heimrecht pochte und damit auch die Gesundheit seiner Fußballer ohne Not aufs Spiel setzte, erschließt sich ihm nicht.

    Vielleicht lag es am Heimvorteil, den der SV Gonsenheim in diesem Pokalspiel nicht aus der Hand geben wollte. Auf den pfiff Cakici, als er sich mit der Bitte um den Heimrechtstausch an den TSV wandte. Das zeugt von Vernunft. Das zeugt aber auch von Stärke und Selbstbewusstsein. Schließlich war ihm klar, dass die Begegnung auf dem Kunstrasen steigt, auf dem der TSV eine Macht sein kann.

    Überrascht hat Hartmüller diese Anfrage nicht. Als Mainzer weiß er um die Schwierigkeiten, die der Fußball-Sport in diesen Tagen in der Stadt hat. Er weiß aber auch, dass TuS Marienborn „Bock drauf hat, bei uns zu spielen. Im Vergleich zu anderen hat TuS keine Scheu, auf diesem Platz gegen uns zu spielen.“

    Beide Vereine puschen sich schon seit Jahren. Sie kletterten gemeinsam aus der Bezirksliga Rheinhessen bis in die Verbandsliga hoch. Entsprechend viele hitzige Duelle haben sie hinter sich. Auswärts, also in Marienborn, zahlten die Gau-Odernheimer häufig Lehrgeld. Am Petersberg hingegen lieferten sie sich immer enge Spiele. Es ist auch die Prognose, die Hartmüller für die Begegnung am Sonntag stellt.

    TuS Marienborn hat früh in der Saison den Oberliga-Aufstieg als Ziel propagiert. Trotz der beiden Niederlagen, die es danach setzte, hält Hartmüller den Anspruch für durchaus berechtigt. „Neben dem TuS Rüssingen sind die Marienborner das Beste, was unsere Staffel zu bieten hat“, sagt der Coach. Vom Tabellenstand wie von der spielerischen Qualität läge der Vorteil klar aufseiten der Gäste. Eine Ausgangssituation, die der jungen Mannschaft von Hartmüller liegt. Sie badet gerne in dem Image, immer für Überraschungen gut zu sein.


    :rotweiss:         Alla Wormatia   :rotweiss:

    Einmal editiert, zuletzt von Alter Sack ()

  • Ich habe Gonsenheim nur zwei Male gesehen in den letzten Jahren. Einmal in Betzdorf, und einmal in Gonsenheim. Beide Male war mir diese Truppe ziemlich unsympathisch. Das der ganze Club so ist, scheint da ja nur folgerichtig.

  • Von der Wormatia Facebook-Seite


    „Das Urteil ist gefallen! ??


    ‼️ "Das Pokalspiel des SV 1919 e.V. Mainz - Gonsenheim gegen den VfR Wormatia Worms ist von dem Staffelleiter neu anzusetzen." ‼️


    "Die Verbandsspruchkammer schließt sich der Rechtsauffassung des Gastvereins an. [...] Das Spiel hätte nach Auffassung der Verbandsspruchkammer verlegt werden müssen. Hierauf

    durfte sich der nichtantretende Verein, der VfR Wormatia Worms zu Recht berufen und den Antritt zum angesetzten Spiel aus den besagten Gründen verweigern."


    Ausführliche Meldung folgt! Gonsenheim kann noch in Berufung gehen.


    Die brandaktuelle Entwicklung ist natürlich Thema heute Abend bei Wormatia aktuell im Offenen Kanal um 20 Uhr. Einschalten! Aufzeichnung danach auf YouTube.“

    EIN LEBEN LANG

  • Interessant ist auch das die Regio Partie Schott gegen Aspach abgesagt wurde. Da ist es am Samstag also nicht sicher, aber 3 Tage vorher war das dann überhaupt kein Problem in Mainz zu spielen... Obwohl sich an der Situation im Raum Mainz nichts geändert hat.

    Das hat nix mit Mainz zu tun. Bei Großaspach sind zwei Spieler positiv und die Ergebnisse der zweiten Testreihe lagen noch nicht vor.

    "Der alteingesessene Supporter bezieht seine identität als Fan aus der lebenslangen bindung an den Fußball und seinen Klub. Nichts kann diese Zuneigung erschüttern, keine Niederlage, kein Abstieg, keine Ehekrise."


    "Mit Wormatia haben wir uns Zielsicher den Verein ausgesucht, der sich offensichtlich vorgenommen hat, das Spannungsverhältnis zwischen Enttäuschung, Versagen sowie Rettung und Glück in letzter Sekunde im endlosen Dauerbetrieb zu testen."

  • Die Verbandsspruchkammer des Südwestdeutschen Fußball-Verbands hat heute Abend ihr Urteil übermittelt. Sie hat sich der Rechtsauffassung des VfR Wormatia angeschlossen. Das Pokalspiel des SV 1919 e.V. Mainz – Gonsenheim gegen den VfR Wormatia Worms ist von dem Staffelleiter neu anzusetzen.

    Verwiesen wird in der Begründung auf § 33 SpO-SWFV, gemäß dessen grundsätzlich jeder (gastgebende) Verein für das jeweils anstehende Spiel verpflichtet ist, für Sicherheit und Ordnung auf dem Sportgelände zu sorgen. Dazu gehören vor allem der Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichterassistenten und der Spieler. Zur Sicherheit und Ordnung gehört u.a., dass jeder gastgebende Verein verpflichtet ist, 45 Minuten vor dem Spiel geräumige und gereinigte Umkleidekabinen und sanitäre Einrichtungen für Spieler, Schiedsrichter und Zuschauer zur Verfügung zu stellen und diese bis nach dem Spiel den Beteiligten zu überlassen. Dies gelte auch für den Verbandspokal, auch wenn es in dessen Durchführungsbestimmung nicht explizit mit angeführt wird. Dieser Pflicht konnte der SV Gonsenheim unverschuldet nicht nachkommen.

    Gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt Mainz dürfen derzeit Duschen und räumlich nicht getrennte Umkleidekabinen nur von einer Person zur gleichen Zeit genutzt werden. Dies wertet die Verbandsspruchkammer bei Mannschaftssportarten als faktische Schließung der Kabinen, weshalb im Ergebnis keine erforderlichen Umkleidekabinen zur Verfügung stehen. Weiter heißt es:

    Gemäß dem aus § 33 SpO-SWFV resultierenden und seitens des Verbandes festgesetzten Schutzgedanken kann weder dem Schiedsrichtergespann noch den Spielern beider Vereine gegenüber zu dieser Jahreszeit zugemutet werden, vor dem Spiel, insbesondere aber während der Pause und nach dem Spiel verschwitzt auf eine wärmende Kabine zu verzichten, gar in diesem Zustand die längere Heimfahrt antreten zu müssen. Es ist allgemein bekannt, dass durch Auskühlung die Gefahr der Erkrankung steigt. Diese Gefahr läge im konkreten Fall vor. Die Fahrtdauer der Gastmannschaft von Mainz nach Worms von mehr als 30 Minuten erachtet die Verbandsspruchkammer für zu lang und nicht mehr zumutbar. […]

    Fehlt es im Ergebnis an den erforderlichen Umkleidekabinen und kann dem Schutz der Akteure vor zusätzlicher Gefahr einer Auskühlung und Erkrankung nicht durch andere Mittel vorgebeut bzw. nicht auf anderer Weise begegnet werden, ist der aus der Vorschrift des § 33 SpO-SWFV (Sicherheit und Ordnung) gebotene Schutz der Akteure nicht in vollem Umfang gewährleistet.

    Diesem Umstand hätte der Staffelleiter Rechnung tragen und eine Verlegung des Spiels bzw. des Spielortes im Rahmen der ihm nach § 18 SpO-SWFV obliegenden Ermessensentscheidung […] veranlassen müssen. Aus dem Sinn und Zweck der einschlägigen Vorschrift ist auch der Schutz der Beteiligten dem Aufrechterhalten des Spielbetriebes/Pokalwettbewerbes vorrangig.

    Das Spiel hätte nach Auffassung der Verbandsspruchkammer verlegt werden müssen. Hierauf durfte sich der nichtantretende Verein, der VfR Wormatia Worms zu Recht berufen und den Antritt zum angesetzten Spiel aus den besagten Gründen verweigern. […]

    Die Neuansetzung des Verbandspokalspiels ist somit erforderlich. Dem Staffelleiter wird daher aufgegeben, das Pokalspiel neu anzusetzen, ggfls. aus Gründen der Sicherheit aller Beteiligten unter Benennung eines neutralen Spielortes.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der SV Gonsenheim kann innerhalb der nächsten 7 Tage in Berufung gehen.

    Wir begrüßen die Entscheidung der Verbandsspruchkammer, freuen uns sehr, dass sie unserer Argumentation zustimmen konnte und danken für die objektive und faire Bewertung des Sachverhalts.

    :rotweiss:         Alla Wormatia   :rotweiss:

  • Ey, die spekulieren doch drauf dass die Saison abgebrochen wird, wir aufsteigen und die nicht mehr vor Publikum gegen uns spielen müssen. Denkt bei denen keiner mal nach, was das für eine Außenwirkung hat? Wahrscheinlich wird man sagen, das ist ein Präzedenzfall und man will es ganz genau geklärt haben, deshalb die Berufung.

    "Der alteingesessene Supporter bezieht seine identität als Fan aus der lebenslangen bindung an den Fußball und seinen Klub. Nichts kann diese Zuneigung erschüttern, keine Niederlage, kein Abstieg, keine Ehekrise."


    "Mit Wormatia haben wir uns Zielsicher den Verein ausgesucht, der sich offensichtlich vorgenommen hat, das Spannungsverhältnis zwischen Enttäuschung, Versagen sowie Rettung und Glück in letzter Sekunde im endlosen Dauerbetrieb zu testen."

  • Zeigt dann halt recht eindeutig, auf was es Gonsenheim die ganze Zeit abgezielt hatte.

    Ich freu mich auf das nächste Duell mit Zuschauern gegen den Mainzer Vorort-Verein.

    EIN LEBEN LANG

  • Und hier die Stellungnahme: https://www.wormatia.de/sv-gon…-in-berufung-erfolgreich/

    Mal schauen, wie es weiter geht. Der Spielbetrieb im SWFV also inklusive Pokal ist erstmal bis Mitte November ausgesetzt.


    Ob sich die Gonsenheimer vielleicht auch mal öffentlich irgendwie äußern? Bisher sagen die ja gar nix zu der ganzen Sache.

    "Der alteingesessene Supporter bezieht seine identität als Fan aus der lebenslangen bindung an den Fußball und seinen Klub. Nichts kann diese Zuneigung erschüttern, keine Niederlage, kein Abstieg, keine Ehekrise."


    "Mit Wormatia haben wir uns Zielsicher den Verein ausgesucht, der sich offensichtlich vorgenommen hat, das Spannungsverhältnis zwischen Enttäuschung, Versagen sowie Rettung und Glück in letzter Sekunde im endlosen Dauerbetrieb zu testen."

  • Zitat Wormatia Homepage:


    "Die Berufung des SV Gonsenheim hatte Erfolg, das Verbandsgericht konnte der Argumentation nicht folgen und hat das Urteil der Verbandsspruchkammer aufgehoben. Das Pokalspiel wird mit 2:0 für Gonsenheim gewertet.

    Die Verbandsspruchkammer war der Argumentation des VfR Wormatia gefolgt, dass durch die faktische Sperrung der Kabinen und Duschen in diesem Fall die Gesundheit der Akteure gefährdet worden ist und das Spiel deshalb hätte verlegt werden müssen. Hierauf habe sich der VfR zurecht berufen und den Antritt verweigern können, weshalb das Spiel durch den Staffelleiter neu angesetzt werden müsse. Das Verbandsgericht hat diese Argumentation nun abgelehnt. Der Staffelleiter hätte eine Verlegung nur aus zwingenden Gründen vornehmen müssen und habe solche Gründe in seiner Entscheidung als nicht gegeben erachtet. Diese Bewertung sei nur hinsichtlich Willkür überprüfbar, wofür es keine Anhaltspunkte gebe. Ein zwingender Grund wäre beispielsweise ein Verbot des Wettkampfbetriebes gewesen, das es nicht gab. Dieser Aspekt wird unterstrichen durch den Verweis auf die durchgeführte Regionalligapartie von Mainz 05 II gegen Eintracht Stadtallendorf am gleichen Abend.

    Es sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass Stadtallendorf im Bruchwegstadion vier Kabinen für je vier Personen zur Verfügung standen. Wie uns ein Mainzer Vereinsoffizieller außerdem mitteilt, hatten die Nullfünfer ebenfalls eine Verlegung ihres Spiels beantragt. Die Partie fand dann infolge einer Zwangsansetzung durch den Regionalverband bzw. den DFB statt und ist daher als Gegenbeispiel denkbar ungeeignet.

    Der VfR Wormatia war in seinem Handeln der Überzeugung, dass im Falle des Pokalspiels eine Verlegung der Partie vor dem Hintergrund der besonderen Pandemie-Situation die richtige Entscheidung gewesen wäre. Am Spielort herrschte die Corona-Warnstufe Rot mit entsprechenden Einschränkungen, in Worms zu diesem Zeitpunkt Warnstufe Gelb ohne jene Einschränkungen. Mit dem Tausch des Heimrechts oder der Verlegung an einen neutralen Ort bestand eine naheliegende und einfache Möglichkeit, einen Spielbetrieb im gesundheitlich bestmöglichen Rahmen zu gewährleisten. Das Verbandsgericht hat diese besondere Situation in seiner Entscheidung vollständig ausgeblendet und eine Argumentation im Sinne der Gesundheit aller Beteiligten ignoriert. Zu unserer Enttäuschung zieht man sich hier auf die Spielordnung zurück und ist nicht bereit, die Pandemiesituation berücksichtigende Bewertungsmaßstäbe heranzuziehen.

    Eine Berufung ist zu diesem Urteil NICHT zugelassen. Der Gang zum DFB-Bundesgericht bleibt dem VfR Wormatia damit verwehrt. Wir werden das Urteil prüfen und uns über das weitere Vorgehen mit unseren Juristen beraten."

    :rotweiss:         Alla Wormatia   :rotweiss:

    Einmal editiert, zuletzt von Alter Sack ()

  • Das war allerdings ein hoher Preis, den die Wormatia-Verantwortlichen da gezahlt haben. Wie so oft ist der Zauber des möglichen DFB Pokals bereits im Oktober Geschichte. Und gerade dieses Jahr scheint der Weg möglich gewesen zu sein.


    Gesunder Menschenverstand reicht im Wettbewerbssport nicht aus. Aber eigentlich wusste man das ja bereits vorher.

  • Unglaublich, was da entschieden wurde.

    Eine reguläre Austragung des Spiels wäre nicht möglich gewesen, das hat die erste Instanz des Sportgerichst auch so gesehen.

    Aber nein, man will ja dem Kollegen Spielleiter nicht sagen, er ist ein ungeschickter Trampel, also fällt man eine formaljuristische Entscheidung anhand von Paragraphen, die der Situation nicht gerecht werden.

    Und jetzt? Weitere juristische Schritte? Kosten Geld und sind sehr zweifelhaft, außerdem zeitlich nicht drin.

    Was bleibt? Traut euch Südwestler, sagt auf dem nächsten Verbandstag deutlich, was ihr von Drewitz und seiner GangCrew haltet...ist ja nicht das erste Mal, wo die gegen ihre Vereine entscheiden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Manfred ()

  • Kopie von der Wormatia HP:


    " Das Berufungsurteil und dessen Ergebnis, die Pokalbegegnung in Gonsenheim wegen Nichtantritt Wormatias für die Gastgeber zu werten, ist nach verschiedensten Rückmeldungen nicht nur in Worms auf Unverständnis gestoßen. Nach eingehender Prüfung haben wir zwischenzeitlich das Präsidium des SWFV um Überprüfung des Urteils nach § 13 Absatz 2 Nr. 1 der Rechts-und Verfahrensordnung gebeten. Im Sinne der Transparenz möchten wir auch dieses Schreiben und unsere Argumentation öffentlich dokumentieren:


    An das Präsidium des SWFV

    Liebe Sportkameraden, sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Enttäuschung und Verwunderung haben wir das Urteil des Verbandsgerichts zur Kenntnis genommen. Die Begründung des Urteils können wir nur teilweise nachvollziehen, auch weil uns die Stellungnahme des SV Gonsenheim unbekannt ist und wir keine Akteneinsicht haben. Die Angelegenheit ist trotz Bestandskraft aus unserer Sicht noch nicht abgeschlossen.

    Die Gründe für den Nicht-Antritt des VfR Wormatia beim für den 21.10.2020 angesetzten Verbandspokalspiel in Gonsenheim können Sie unserer ursprünglichen Stellungnahme entnehmen, den zentralen Aspekt unserer Argumentation möchten wir aber gerne noch einmal verdeutlichen. Wir waren der Überzeugung, dass im Falle des Pokalspiels eine Verlegung der Partie vor dem Hintergrund der besonderen Pandemie-Situation die richtige Entscheidung gewesen wäre. Am Spielort herrschte die Corona-Warnstufe Rot mit entsprechenden Einschränkungen, in Worms zu diesem Zeitpunkt Warnstufe Gelb ohne jene Einschränkungen. Mit dem Tausch des Heimrechts oder der Verlegung an einen neutralen Ort bestand eine naheliegende und einfache Möglichkeit, einen Spielbetrieb im gesundheitlich bestmöglichen Rahmen zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund hatten wir Herr Veth zu einer räumlichen oder zeitlichen Verlegung aufgefordert, auch wenn der SV Gonsenheim dies ablehnt. Dies erfolgte aus grundsätzlichen Überlegungen angesichts der Herausforderungen der Pandemiesituation, die uns allen eine besondere Rücksichtnahme auf- und füreinander abverlangt. Die durch die Allgemeinverfügung der Stadt Mainz bedingten Verhältnisse vor Ort (gesperrte Kabinen und Duschen) konterkarierten jedoch aus unserer Sicht die Aufforderung zu „besonderen Hygienemaßnahmen“, zu deren persönlicher Beachtung und Umsetzung wir alle seit Monaten nachdringlich aufgefordert werden.

    Die Verbandsspruchkammer konnte unserer Argumentation folgen und hat in der Begründung ihres Urteils auf den gebotenen Schutz der Beteiligten (§33 SpO-SWFV) abgestellt, der durch die fehlenden Kabinen nicht im vollen Umfang gewährleistet werden konnte. Zu unserer Irritation geht das Verbandsgericht im Berufungsurteil mit keinem Wort darauf ein, obwohl die Rechtsauffassung der Kammer hauptsächlich auf diesem Aspekt beruht. Stattdessen ignoriert das Verbandsgericht die besondere Pandemie-Situation vollständig, was angesichts des schon seit Wochen ansteigenden Infektionsgeschehens befremdlich ist.

    Mit dem Verweis auf die am gleichen Abend durchgeführte Regionalligapartie des FSV Mainz 05 II gegen Eintracht Stadtallendorf soll wohl unterstrichen werden, dass die Durchführung eines Spiels in Mainz durchaus möglich war. Als Gegenbeispiel ist dies jedoch denkbar ungeeignet. Zum Einen standen Stadtallendorf im Bruchwegstadion vier Kabinen für je vier Personen zur Verfügung, zum Anderen hatten die Nullfünfer ebenfalls eine Verlegung ihres Spiels beantragt, wie uns ein Mainzer Vereinsoffizieller mitteilt. Die Partie fand dann infolge einer Zwangsansetzung durch den Regionalverband bzw. den DFB statt.

    Wir wiederum verweisen auf die gestrige Präsidiumssitzung, in der der SWFV eine Unterbrechung des Spielbetriebs beschlossen hat. Damit wurde faktisch das komplette Viertelfinale des Verbandspokals mit Hinweis auf die Pandemie-Situation verlegt, auch ohne Zustimmung der beteiligten Vereine. Mithin wurde also am gleichen Tag der Urteilsverkündung exakt das beschlossen, was der VfR Wormatia mit seinem Nichtantritt beantragt hatte. Der Termin dieser Sitzung stand bereits einige Tage vorher fest und dürfte dem Verbandsgericht bekannt gewesen sein. Es stellt sich uns die Frage, ob das Verbandsgericht nicht auch die Präsidiumssitzung abwarten und die dortige Entscheidungsfindung in die Urteilsfindung hätte einfließen lassen können.

    Auffallend ist in diesem Zusammenhang, wie der Fußballverband Rheinland seine ebenfalls am gleichen Tag beschlossene Unterbrechung des Spielbetriebs begründet:

    „Wenngleich auf den Fußballplätzen an sich bislang keine Ansteckungsgefahr nachgewiesen werden konnte, machen es die zunehmenden Verschärfungen der Hygieneauflagen – speziell hinsichtlich der Einschränkungen bei der Nutzung von Duschen und Umkleiden – zunehmend schwierig, in Anbetracht der anbrechenden Winterzeit eine verantwortungsvolle Durchführung des Spielbetriebs zu gewährleisten.“

    Abschließend möchten wir auch noch einmal festhalten, das uns seitens des SV Gonsenheim kein Hygienekonzept zugesendet wurde und es uns deshalb nicht möglich war, uns auf die herrschenden Bedingungen einzustellen. Auch möchten wir bemängeln, dass im Kontakt mit Herrn Veth keine Alternativspielorte oder vermittelnde Gespräche mit Gonsenheim angeboten wurden. Es stellt sich uns die Frage, ob diese Lösungsmöglichkeit „Alternativspielort“ (als Entgegenkommen an Gonsenheim ggf. ebenfalls ein Kunstrasenplatz) überhaupt verfolgt wurde.

    Dass „der Schutz der Beteiligten dem Aufrechterhalten des Spielbetriebs/Pokalwettbewerbes vorrangig“ ist (siehe Urteil der Verbandsspruchkammer) – davon sind wir nach wie vor überzeugt.

    Wir bitten Sie deshalb, das Berufungsurteil des Verbandsgericht gegen das Urteil Nr. 00039-20/21-4000002 der Verbandsspruchkammer betreffend das Herren-Pokalspiel des Bitburger-Verbandspokals Südwest zwischen dem SV 1919 e.V. Mainz-Gonsenheim und dem VfR Wormatia Worms vom 21.10.2020 gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 1 der Rechts-und Verfahrensordnung von Seiten des Präsidiums aus einer Überprüfung zu unterziehen.

    Wir halten eine solche Überprüfung aufgrund des sehr grundsätzlichen Charakters der Entscheidung, der besonderen Umstände der Pandemie sowie der im Urteil der Verbandsspruchkammer beschriebenen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Allgemeinen sowie die Gesundheit der Spieler und Schiedsrichter im Besonderen für dringend angeraten. Die vom Verbandsgericht für eine neue Sachentscheidung angesetzte Prüfungshürde einer in der Entscheidung des Spielleiters notwendigerweise liegenden Willkür eröffnet Raum für divergierende Konsequenzen aus gleichgelagerten Sachverhalten. Dies erachten wir gerade vor dem Hintergrund von in Corona-Zeiten ohnehin gegebenen Beeinträchtigungen für fatal. Insbesondere der von der Verbandsspruchkammer auf Basis des § 33 Spielordnung formulierte Kernsatz, der „Schutz der Beteiligten ist dem Aufrechterhalten des Spielbetriebes vorrangig“, kann unseres Erachtens vom Verbandsgericht nicht einfach durch Kompetenzfeststellung obsolet gemacht werden. Es ist unseres Erachtens zwingend zu klären, wie a) Verstöße gegen die Spielordnung geahndet werden, wenn diese aus Sicht des Gerichts unterhalb der Willkürgrenze erfolgen und b) verbandsseitig die Gesundheit unserer Spieler geschützt wird.

    Mit sportlichen Grüßen "

    :rotweiss:         Alla Wormatia   :rotweiss:

  • Von der Wormatia HP:


    Update: Der Südwestdeutsche Fußballverband hat den Eingang unseres Schreibens bestätigt. Das Präsidium wird sich in seiner nächsten Sitzung, voraussichtliche Mitte November, damit beschäftigen und im Anschluss seine Entscheidung mitteilen.

  • Habe da auch nix anderes erwartet.....:opa:Freue mich schon auf die zwei noch ausstehenden OL Rundenspiele. Warm anziehen SVG!!! :pruegel:


    https://www.wormatia.de/ueberp…rufungsurteils-beantragt/


    "Wir nehmen diese Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis. Damit bleibt dem VfR Wormatia nur noch der ordentliche Rechtsweg offen. Auch nach Beratung mit unseren Juristen werden wir jedoch auf eine zivilrechtliche Auseinandersetzung verzichten und das Ausscheiden im diesjährigen Pokalwettbewerb akzeptieren. Dass „der Schutz der Beteiligten dem Aufrechterhalten des Spielbetriebs/Pokalwettbewerbes vorrangig“ ist (siehe Urteil der Verbandsspruchkammer) – davon sind wir nach wie vor überzeugt. Es ist nicht immer rechtens, was richtig ist.

    Vor diesem Hintergrund bedauern wir es auch außerordentlich, dass der Vorstand des SV Gonsenheim unsere damalige Reaktion inhaltlich „in keinster Weise“ nachvollziehen kann, wie heute in der WZ zu lesen ist. Die Aussage „wir haben uns die Richtlinien durchgelesen und fertig“ bestätigt vielmehr, dass dem Vorstand, allen voran dem 1. Vorsitzenden Herrn Specht, die besondere Situation der Pandemie und die damit verbundene Verantwortung für die Gesundheit aller Beteiligten egal gewesen ist und man an einer fairen Lösung im Sinne des gesunden Menschenverstands nie interessiert war. Das wiederum können wir in keinster Weise nachvollziehen, weder emotional noch inhaltlich. Mit vollster Überzeugung können wir versichern, dass wir bei vertauschten Rollen anders gehandelt und einer Verlegung ohne Diskussion zugestimmt hätten. Der VfR Wormatia hat andere Werte"


    "Wir wünschen dem Pokalwettbewerb eine für alle Beteiligten sichere Fortsetzung und einen sportlichen Abschluss. Wir hoffen, den sportlich fairen Vergleich mit dem SV Gonsenheim bei nächster Gelegenheit in Liga oder Pokal nachholen zu können und sehen dem, idealerweise wieder vor Zuschauern, bereits jetzt entgegen." :pfeifen:

    :rotweiss:         Alla Wormatia   :rotweiss:

  • Das ist ja echt unglaublich!

    Und ich dachte, nur wir hier in Württemberg haben ein solch inkompetentes Präsidium. Erinnert sei an dieser Stelle an ein Urteil vom Dezember 2019 zum Spiel SSV Reutlingen - Stuttgarter Kickers, bei dem der Gastgeber (!) aufgrund des Abfackelns von Pyro der Gästefans (!) wg. Verletzung der Aufsichtspflicht zu einem Geisterspiel verurteilt wurde, nachdem diese sich mit Gewalt (!) Zutritt in den Gästeblock verschafft hatten.

    Gästefans schossen Pyro ab und der Gastgeber wurde verurteilt!