Alles anzeigenJa, das weiß ich, aber ich dachte das gilt explizit für Bundesligisten. Oder gibts im FLVW irgendeine Regelung, die darüber auch nur nachdenken lässt?
KI-Antwort dazu - demnach werden sie ganz unten eingruppiert:
1. Grundsatz: Start in der untersten Liga
Nach den gängigen Bestimmungen der Landesverbände im WDFV (FVN, FVM und FLVW) müssen neu gemeldete Mannschaften grundsätzlich in der niedrigsten Spielklasse ihres jeweiligen Kreises (in der Regel die Kreisliga C) beginnen. Es gibt keinen automatischen "Bonus" für Vereine aus der Regionalliga West, ihre Zweitvertretungen oberhalb der Kreisebene einzugliedern.
2. Ausnahmeregelungen und Sonderfälle
Obwohl die Spielordnung keine direkte "Eingruppierung nach Wunsch" vorsieht, gibt es in der Praxis zwei Wege, wie höhere Einstufungen zustande kommen können:
- Spielklassenreformen oder Rückzüge: Sollten in höheren Ligen Plätze durch Vereinsauflösungen oder Rückzüge frei werden, können die zuständigen Verbände in seltenen Einzelfällen unter Ausnutzung von Härtefallklauseln oder zur Auffüllung von Staffeln entscheiden. Dies liegt jedoch im Ermessen des Verbandsausschusses.
- Übernahme von Spielrechten: Ein Verein kann eine Spielgemeinschaft bilden oder die Fußballabteilung eines anderen Vereins übernehmen, um deren Startplatz in einer höheren Liga zu erhalten. Dies ist jedoch keine "Eingruppierung einer Neugründung", sondern eine formale Übertragung von Rechten.
Danke für deine "Mühen", aber ich würde eine echte Antwort und eine seriöse Quelle bevorzugen.