Mal ganz abgesehen davon, dass mir allein schon dieser Grundgedanke ohnehin arg weltfremd erscheint. Zum Verhindern solcher taktischen Mätzchen taugt die Vorschrift ganz offensichtlich gar nicht. Sie erschwert allenfalls die praktische Umsetzung auf der Zeitachse. Die Vereine müssen sich eben bereits 30.04. entscheiden, wen sie als Edeljoker in der Zwoten einsetzen wollen, können diese Festlegung aber nicht mehr bis in den Mai oder gar Juni hinauszögern. Aber verhindern kann man damit mal so rein gar nichts.
Aber jetzt gehen wir mal gedanklich vom taktischen Mätzchen weg, sondern nehmen mal folgende Allerweltssituation: die Erste hat Anfang Mai ein bereits belangloses Spiel am Sonntag Nachmittag, hat aber keinen Torwart am Start, Verletzung, berufliche Verhinderung, kurzfristig erkrankt, was auch immer. Die Zwote kann nicht aushelfen, denn für die geht’s am gleichen Sonntag Nachmittag noch um die Wurst, da will man kein Risiko eingehen. Naja, da ist ja noch die Dritte, die hat spielfrei. Also hilft der Torwart der Dritten in der Ersten aus. Tja, dumm gelaufen, den Rest der Saison wird die Dritte dann ohne ihren Torwart auskommen müssen, wenn’s nach den Überlegungen der BSG geht.
Spätestens an der Stelle sollte der BSG ihr Gedankengang vielleicht selbst absurd vorkommen. Und nein, da hilft auch kein Einwand, dass es ja in Wahrheit keine Stammspieler der Dritten waren, sondern Spieler aus der Ersten. Nach dem ureigensten Regelwerk des Verbands waren sie nun mal unstreitig für den Rest der Saison Spieler der Dritten. Da kann sich auch ein BSG nicht drüber hinwegsetzen und einfach behaupten, dass sie durch die kalte Küche ja doch irgendwie wieder Spieler der Ersten geworden waren.
Vor allem öffne ich jetzt mal so richtig Pandoras Box. Wenn man dem BSG folgt und aus der Vorschrift herauslesen will, dass nur ein Einsatz in der nächsthöheren Mannschaft erlaubt sei, dann sollte man an dieser Stelle aber nicht nur den halben Weg bestreiten, sondern ihn ganz zu Ende gehen.
Abs. 2 der Vorschrift lässt zu, dass man Spieler einer unteren Mannschaft in eine höhere Mannschaft hochzieht. Allerdings gilt Abs. 2 gemäß Abs. 1 nur bis zum 30.04. Danach also nicht mehr. Hochziehen wäre dann nur noch nach Abs. 11 möglich. Wenn jetzt aber Abs. 11 laut BSG nur ein Hochziehen in die nächsthöhere Mannschaft erlauben soll, dann müsste man doch eigentlich auch gleich noch sämtliche Einsätze der beiden Spieler in der Ersten nach dem 30.04. als regelwidrig bezeichnen, oder nicht? Reichen die 12 Punkte Vorsprung der Ersten vorm Abstiegsplatz da wohl….? Pandoras Box.
So, jetzt hab ich mir aber endgültig genug den Kopf darüber zerbrochen…. 