Beiträge von RGBWS

    Doch Kapitalgesellschaften sind erlaubt, das steht in der Spielordnung im Anhang.

    Des Weiteren gelten über den Regionalverbands Satzungen- und Ordnungsregelung vom DFB Regelung anzuwenden, also gilt das mit 50+1 auch für Amateurspielklassen der Mitglieder.

    Ich hatte doch präzise aufgemetert, unter welchen Voraussetzungen Kapitalgesellschaften berechtigt sind, am Spielbetrieb der Regionalliga Nord teilzunehmen. In der Spielordnung steht nichts, was meiner Ausführung widerspricht. Im gesamten DFB-Regelwerk ist 50+1 gerade nicht geregelt mit Ausnahme der Regelungen für die erste bis dritte Liga. Aus keinem Abschnitt geht hervor, dass diese Regelungen für den gesamten deutschen Fußball als allgemeinverbindlich zu betrachten sind.

    Satzung des Westdeutschen FV:


    § 4 Spielbetrieb der Vereine


    (1) Voraussetzung für die Teilnahme am Spielbetrieb ist die Mitgliedschaft der Vereine in einem Landesverband


    Ein Verein, der seinen Spielbetrieb oder Teile seines Spielbetriebs in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert hat, kann die Teilnahmeberechtigung nur dann an die Kapitalgesellschaft übertragen, wenn der Träger der jeweiligen Spielklasse dies generell gestattet hat. Eine Ausgliederung des Spielbetriebs oder von Teilen des Spielbetriebs in eine Kapitalgesellschaft ist nur zulässig, wenn der Mutterverein 50 Prozent zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmenanteils in der Versammlung der Anteilseigner der Kapitalgesellschaft (Tochtergesellschaft) innehat. Die Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist nur wirksam, wenn die Kapitalgesellschaft in die korrespondierenden Pflichten des Muttervereins – insbesondere aus Satzung und Ordnungen des WDFV und des zuständigen Landesverbandes – eintritt.


    (2) Erwerb und Erlöschen der Mitgliedschaft erfolgen nach den Satzungsbestimmungen der Landesverbände.


    --> Demnach dürfte Bayer keine U23 betreiben. Haben sie die deswegen abgemeldet?

    Sprich: Auch der e.V. darf als Lizenznehmer in der ersten bis dritten Liga nicht fremdbeherrscht sein.

    inwiefern soll ein e.V. „fremdbeherrscht“ sein ? ein e.V. hat keine bezifferbaren Anteile

    Er hat Mitglieder. Auszug aus der DFB-Satzung:


    § 16c Mitgliedschaft in der DFL Deutsche Fußball Liga


    2. Ein Verein kann nur eine Lizenz für die Lizenzligen und damit die Mitgliedschaft in der DFL Deutsche Fußball Liga erwerben, wenn er rechtlich unabhängig ist, das heißt auf ihn kein Rechtsträger einen rechtlich beherrschenden oder mitbeherrschenden Einfluss ausüben kann, über eine eigene Fußballabteilung verfügt und sportlich für die Teilnahme an einer Lizenzliga qualifiziert ist. Ausnahmen vom Erfordernis der rechtlichen Unabhängigkeit können nur bewilligt werden, wenn der betreffende Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Vereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat. Über die Bewilligung von Ausnahmen entscheidet das Präsidium der DFL Deutsche Fußball Liga Die Bewilligung setzt voraus, dass der betreffende Rechtsträger in Zukunft den Amateurfußballsport in bisherigem Ausmaß weiter fördert.



    Ich könnte mir folgendes Konstrukt vorstellen: Die FC Bayern München AG und Adidas gründen einen Fußballclub und melden ihn zum Spielbetrieb an. Der marschiert durch bis zur Regionalliga. In der 3. Liga geht es dann nicht weiter.

    Noch einmal zur Klarstellung: Der DFB schreibt in seiner Satzung und Ordnung die 50+1-Regel für e.V. und Kapitalgesellschaften vor. Sprich: Auch der e.V. darf als Lizenznehmer in der ersten bis dritten Liga nicht fremdbeherrscht sein. Wenn in der RL keine Kapitalgesellschaften zugelassen sind, stellt sich immer noch die Frage nach der diesbezüglichen Regelung für e.V.

    Umgehungstatbestände kann ich mir genügend vorstellen. Darum geht es aber hier gar nicht. Ursächlich ist die Frage nach der Gültigkeit der 50+1-Regel in den Satzungen und Spielordnungen der Regional- und Landesverbände.

    In den Regionalligen spielen doch genug Kapitalgesellschaften. VIktoria Berlin oder Würzburger Kickers. Carl Zeis Jena. Das ist generell kein Problem. Volkswagen und Bayer müssten im Zweifelsfall auf ihre Stimmenmehrheit verzichten.

    Ich habe bisher nur die Regionaliga-Nord-Statuten gesichtet. Da sieht es in den relevanten Punkten folgendermaßen aus:


    Die Satzung des NFV sieht eine Mitgliedschaft im NFV Kraft der Spielklassenzugehörigkeit vor:


    §7 Sonstige Mitglieder

    (1) Vereine der Mitgliedsverbände, die mit einer Mannschaft an den Meisterschaftsspielen einer der Bundesligen oder der 3. Liga, oder einer der Regionalligen teilnehmen, sind für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zu diesen Spielklassen ebenfalls Mitglieder des NFV.


    à betrifft ausschließlich Vereine und keine Kapitalgesellschaften


    (3) Vom DFB lizenzierte Kapitalgesellschaften von Vereinen der Lizenzligen, die zum Wirkungsbereich des NFV gehören, und die mit einer oder mehreren Mannschaften am Spielbetrieb einer der Bundesligen, der 3. Liga oder einer der Regionalligen teilnehmen, sind für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zu diesen Spielklassen ebenfalls Mitglieder des NFV. Sie sind insoweit stets mit gemeint, wenn in dieser Satzung oder den Ordnungen des NFV von Vereinen gesprochen wird. Allerdings sind die Kosten der Teilnahme von Mannschaften am Spielbetrieb des NFV von den Kapitalgesellschaften von Vereinen der Lizenzligen zu erstatten; Näheres regelt die Finanzordnung. Förderungsmaßnahmen des NFV aus gemeinnützigen Mitteln sind für Kapitalgesellschaften von Vereinen der Lizenzligen nicht zulässig.


    à Betrifft ausschließlich durch die DFL (Hinweis: Für die Lizenzierung in den Bundesligen ist nicht der DFB zuständig; insofern ist die Satzungsregelung des NFV nicht rechtssicher formuliert.) oder den DFB lizenzierte Kapitalgesellschaften, die mit ihren ersten Mannschaften am Spielbetrieb der ersten bis dritten Liga teilnehmen (Hinweis: Mehr als eine Mannschaft einer Kapitalgesellschaft ist nur möglich, wenn die erste Mannschaft an den Bundesligen und die zweite Mannschaft in den Spielklassen drei oder vier teilnimmt.). Eine Lizenzierung von ersten Mannschaften für die Teilnahme an der Regionalliga Nord erfolgt weder durch den DFB noch durch die DFL. Insofern sind Kapitalgesellschaften nicht unter der Begrifflichkeit „Verein“ mitgemeint, wenn es sich nicht um lizenzierte Teilnehmer der ersten bis dritten Liga handelt.


    Regionalliga-Statut:


    1.4 Recht zur Teilnahme


    Teilnahmeberechtigt an der RLN sind nur Mannschaften der Vereine und Kapitalgesellschaften, die zum Spielbetrieb von der Kommission Prävention & Sicherheit/Zulassung des NFV zugelassen worden sind und nach der Zulassungsentscheidung ihre Mitgliedschaft im NFV durch schriftliche Erklärung angenommen haben. Die Zulassung gilt jeweils für ein Spieljahr.


    à Mitgliedschaft im NFV ist nicht für Kapitalgesellschaften möglich, die nicht gemäß § 7 Sonstige Mitglieder werden können.


    Fazit: 50+1 ist nicht geregelt und Kapitalgesellschaften dürfen nicht mit ihren ersten Mannschaften teilnehmen.

    Betrifft das nicht auch Hannover 96 und TSG Hoffenheim?

    Bei Hannover wird der BGH zeigen, ob es ein 50+1-Club ist. Hopp hat Hoffenheim die Stimmrechte zurückgegeben und ist wieder ein 50+1-Club.

    matz Es geht mir um die gültigen Regelungen. WOB/LEV sind nun einmal die einzigen Ausnahmeclubs.


    Manfred Das ist ein Nebenaspekt, den ich bei der Recherche entdeckt habe.

    Hallo zusammen,


    ich habe mich gefragt, wie, wo und ob überhaupt das Thema 50+1 in den Regional- und Landesverbänden geregelt ist. Was passiert z.B., wenn ein Ausnahmeclub (WOB/LEV) in die Regionalliga absteigt (Lizenzentzug/sportlich)? Wäre dieser antragsberechtigt für eine Zulassung? Oder wäre dann Feierabend und der "zugehörige" e.V. wäre mit seiner 1. Herren dann die höchstklassigste Mannschaft unter dem Clubnamen?


    Dazu habe ich mir die Satzung und Spielordnung sowie Regionalligastatut des Norddeutschen Fußballverbandes angeschaut. Dort taucht die Thematik überhaupt nicht auf. Zumindest für e.V. sollte es analog zu § 16c (für die Bundesligen) der DFB-Satzung und zum DFB-Ligastatut für die 3. Liga ja geregelt sein, in denen explizit auch die e.V. zur Einhaltung der 50+1-Regel verpflichtet sind und nicht extern beherrscht werden dürfen. Kapitalgesellschaften dürfen hingegen an der Regionalliga Nord allem Anschein nach nur teilnehmen, wenn es sich lediglich um die zweiten Mannschaften von Lizenznehmern der Bundesligen handelt.


    Habt ihr euch dazu schon einmal Gedanken gemacht?


    Beste Grüße!

    Der NFV hat übrigens die Auf- und Abstiegsregelung zum Ende der kommenden Saison erneut angepasst. Es wird demnach zum Ende der Saison 24/25 keine Entscheidungsspiele zwischen dem Zweiten der OL Niedersachsen und dem ersten Nichtdirektabsteiger der RL geben. Anstatt dessen wird der OL-Niedersachsen-Zweite als vierter Teilnehmer der RL-Aufstiegsrunde in den Kampf um zwei Aufstiegsplätze eingreifen. Unterm Strich gibt es damit eine Möglichkeit für einen Abstieg aus der RL weniger.

    Das ist eben die eigentliche Ungerechtigkeit: Die Regionalligisten werden untereinander ungerecht behandelt.

    Richtig. Die Hälfte der Regionalligisten in den Staffeln Nord, Nordost und Bayern spielt dort nur, weil dort 2012 eine Verdoppelung der Startplätze am Grünen Tisch stattfand. Während für die Regionalligisten in Südwest und West keine Verdoppelung der Startplätze am Grünen Tisch stattfand. Das ist in der Tat untereinander ungerecht.

    Das stimmt so nicht für West. Generell hat Bayern am meisten profitiert.


    BY 14x Neu, 20 Vereine

    N 8x Neu, 18 Vereine (davon 2 Pleiten)

    NO 7x Neu, 16 Vereine

    W 7x Neu, 20 Vereine

    SW 3x Neu, 19 Vereine


    Die Aufsteigerverteilung wird ja häufig nach gemeldeten Seniorenmannschaften im Gebiet begründet. Ich verstehe bis heute nicht, warum man im Südwesten acht Landesverbände in eine Regionalliga gequetscht und dieser dann zwei Aufstiegsrelegationsplätze gegeben hat. 2012 war die Verteilung der Seniorenmannschaften so, dass das Gebiet der jetzigen RL Südwest 32 % der Seniorenmannschaften im Bund stellte. Bayern hatte nur 15 % und eine eigene Staffel bekommen. Man hätte ohne Weiteres Baden-Württemberg mit 13 % ebenfalls eine eigene Staffel geben können. Das restliche Gebiet hätte immer noch 19 % gehabt und hätte damit den größten Anteil.


    Heute sieht die Verteilung, mit 1/3 (!) Seniorenmannschaften weniger noch ein wenig anders aus:


    Bayern 16 %

    Südwest 29 % (davon BW: 12 %, Rest 17 %)

    West 20 %

    Nord 19 %

    Nordost 16 %

    Jetzt mal Butter bei die Fische: Wie viele Regional- oder Oberligisten könnten sich tendenziell Profifußball leisten? Vermutlich kommt man schon mit 5 18er Ligen hin, wenn man die ganzen großen Namen aussortiert, die ihre mangelhafte finanzielle Ausstattung in den letzten Jahren gezeigt haben oder auf absehbare Zeit keine Infrastruktur aus dem Boden stampfen können.


    Davon ab, aber sicher wurde das auch schon zur Genüge diskutiert, gab es bis 1993 überhaupt keine Direktaufsteiger in die 2. Liga. Das ist eben die eigentliche Ungerechtigkeit: Die Regionalligisten werden untereinander ungerecht behandelt. Dann sollen eben alle Aufstiegsspiele bestreiten müssen. Und da das für den Aufstieg in die 3. Liga eben keiner will, schiebt man eine 4. Liga dazwischen, in der sich die ganzen Ambitionierten tummeln können.

    Ich habe mal auf die Schnelle aus den neuen Ligen 23/24 (mit ein paar Unschärfen) das Ganze zusammengesetzt und die zumindest mir namentlich aus der Vergangenheit geläufigen Oberligisten dazugeschrieben (Bitte gern ergänzen!). Da man davon ausgehen kann, dass sowieso nicht alle sportlich Qualifizierten teilnehmen würden, bliebe vermutlich für alle interessierten Oberligisten ein Platz über, den aber vermutlich eh nicht alle einnehmen könnten (kein Geld, keine Infrastruktur). Von daher würde wahrscheinlich in Deutschland auch ein Konzept mit 22er oder gar 20er Spielklassen oder bis zur eingleisigen 4. Liga genügen.


    Bildverlinkung:

    wk9ZJUD

    Na, da bin mal auf die Anzahl der Auswärtsfans bei Flensburg - Burghausen oder Vilzing - Greifswald gespannt. :augenroll2:

    Aber einige hier träumen doch auch von einer "Regionalliga Nordost" in einer zweigleisigen 4. Liga. Da spielt Flensburg dann gegen "Oberstdorf", um es mal auf die Spitze zu treiben.

    Falls du nicht verstanden haben solltest, was man unter "Reserveliga" versteht, dann erläutere ich es gern: Diejenigen Proficlubs, die eine Profi-U23 in ihrem NLZ betreiben möchten, melden diese in einer Liga an, in der ausschließlich derartige Teams spielen. Das kannst du dann z.B. regional mit den U23 der Erst- bis Fünftligisten in z.B. 5 Staffeln aufziehen.

    Du hast selber aber mit Fußball nichts am Hut oder. Warum hält man sich eine 2. Mannschaft? Richtig damit Spieler die aus Verletzungen kommen oder noch nicht das Niveau der 1. haben sich in der 2. Spielpraxis zu holen und sich gegen erfahrene Spieler zu behaupten um das eigene Niveau zu verbessern. Das geht aber nur wenn die Qualität einigermaßen passt. Deshalb wird dein Ansatz sofort verworfen. Nicht von mir sondern von der DFL

    Ich glaube, du hast das Konzept der Nachwuchsleistungszentren nicht verstanden. Die U23 ist schon seit vielen Jahren gerade keine Mannschaft für Rekonvaleszenten. Und die DFL, die seit einigen Jahren den Betrieb einer U23 freistellt, hat sich schon seit Jahren nicht mehr zum Thema Reserveliga geäußert. Vielmehr gibt es auch den Ansatz, dass es für den Sprung in den Profifußball keine U23 braucht, da dieser nach der U19 vollzogen wird.


    Man frage mal bei Werder Bremen nach, was die sich von einer U23 in der Oberliga Bremen für das Erstligateam versprechen.

    Von den hier gemachten Vorschlägen, ist es hingegen noch der realistischste und am einfachsten umzusetzende.

    :rofl:


    Ich habe mich bisher aus der Diskussion zur eingleisigen 5. Liga rausgehalten, weil es zu bescheuert ist. :hohn:

    Ich habe hier schon öfter geschrieben: Man kann gern anderer Meinung sein, sollte dann aber auch mit Argumenten nicht geizen. Falls du den Kontext oben nicht verstanden haben solltest: Da ging es um die Herauslösung der Profi-U23 aus dem regulären Ligenspielbetrieb.