A-Junioren BOL Oberfranken

  • Bei Ankunft am Spielort, welcher im Internet als Spielort stand, fanden wir einen belanglosen Zettel vor auf dem uns mitgeteilt wurde das hier kein Spiel stattfindet, sondern auf einem ganz anderen Platz. Dieser war unserer Meinung nach unbespielbar (45 Maulwurfhügel mussten erst platt gemacht werden). Ist es rechtens so einfach den Spielort zu verlegen? Auf den offiziellen Protest beim Schiedsrichter wurde nicht eingegangen und er hat auch nichts im Spielbericht erwähnt....


    MsG Thomas

  • Wenn das andere Spielfeld vor der Runde als Ausweich-Spielfeld beim Verband gemeldet wurde, ist es rechtens. Der Heimverein ist nicht verpflichtet, das Spiel auf dem Spielfeld auszutragen, das im Internet aufgeführt ist.


    Ob der Platz unbespielbar ist, entscheidet der Schiedsrichter. Wenn dieser den Platz für bespielbar erklärt, muss gespielt werden.

    Fußball ist kein Wunschkonzert. Kein Fußball ist es aber noch viel weniger.