FLVW Regelungen für Spielgemeinschaften im Seniorenbereich ?

  • Vielleicht kennt sich jemand aus:


    In meinem Heimatkreis verlässt Eintracht Kleusheim die SG LOK (Lütringhausen/Oberveischede/Kleusheim).


    Die 1.Mannschaft der "LOK" steht aktuell auf Platz 3 der KLB, das wäre ein Aufstiegsplatz.


    Mein Kenntnisstand ist, das man nach Verlassen einer SG in der Klasse der letzten Saison, als man alleine gespielt hat, wieder einsteigt.....bin mir aber nicht sicher.


    Dieser Fall ist aber kniffliger, denn Eintracht Kleusheim spielte bis 2015/16 ebenfalls in einer SG. Nämlich als SG Kleusheim/Elben (Grün - Weiß Elben verließ dann die SG und spielt bis heute alleine).


    Kleusheim schloss sich dann 2016/17 der bestehenden SG Lüttringhausen/Oberveischede an und daraus wurde die SG LOK.


    Die SG Kleusheim/Elben sicherte sich seinerzeit durch ein Entscheidungsspiel gegen den FC Langenei/Kickenbach den Aufstieg in die Bezirksliga.


    Frage: Darf Eintracht Kleusheim dann jetzt 2022/23 in der Kreisliga A starten ? Oder wie ist so etwas geregelt ?

  • Muss nochmal nachbessern:


    SG Kleusheim/Elben spielte noch die eine Saison in der Bezirksliga, wo man mit 11 Punkten und als Vorletzter (!) abstieg.


    Also verließ man die SG als Absteiger in die KLA.

  • Schwierige Frage, hab mal etwas recherchiert.


    Nach Auflösung einer SG gilt diese als 1. Absteiger aus der Staffel in der sie in dieser Spielzeit eingeteilt war. Die an der SG beteiligten Vereine können in der darauffolgenden Spielzeit nur am Spielbetrieb in der Spielklasse teilnehmen, der sie vor Bildung der SG angehörten. Bei nicht fristgerechter Auflösung, Rückzug oder dreimaligen Nichtantreten der SG findet § 52 SpO/WDFV Anwendung.

    Bei Austritt eines Vereins aus einer Spielgemeinschaft - und es bleibt noch eine SG - kann die Spielklasse erhalten bleiben. Der aus einer SG ausgeschiedene Verein wird zur darauffolgenden Spielzeit der Spielklasse zugeordnet, der er vor Eintritt in die SG angehörte.

    Das scheint also auf jeden Fall noch zu gelten.


    Nach der Auflösung der SG Kleusheim/Elben 2016 hätte Kleusheim also in der Kreisliga B antreten müssen. 2007 ist man nämlich zuletzt alleine unterwegs gewesen und ist damals als Tabellenletzter in die Kreisliga B abgestiegen. Ich finde die Formulierung etwas schwammig, denn theoretisch könnte man es so auslegen, als dürfte man in so einem Fall sogar in der Kreisliga A antreten, wo sie vor der Gründung der SG, nämlich zuletzt 2006/07 gespielt haben.


    Jedenfalls sollte der zwischenzeitliche Anschluss an eine andere SG da keinen Unterschied machen. So lege ich das zumindest raus.

  • Würde auch behaupten, dass Eintracht Kleusheim in der Kreisliga B antreten muss, wenn sie sich jetzt wieder eigenständig macht.


    Wie es Hilfemann schon geschrieben hat, muss die letzte eigenständige Saison herangezogen werden. Dementsprechend hat Kleusheim nur das Startrecht aus der Saison 2007/08 in der Kreisliga B.


    Die verbleibende SG Lüttringhausen/Oberveischede darf ebenfalls in der Kreisliga B bleiben und natürlich jetzt auch den Aufstieg wahrnehmen, wenn sie es denn schafft.

  • In den sozialen Medien steht sogar, dass Eintracht Kleusheim in der Kreisliga A startberechtigt ist.....


    Das wäre ein Kracher.....die Trennung kam nämlich quasi von jetzt auf gleich !

  • Das wäre krass. Dann muss wohl doch die Klassenzugehörigkeit der vorherigen Spielgemeinschaft eine Rolle spielen. Schade, dass es dort nicht erklärt wird. Ich werde mal beim Kreis nachfragen.