also in der Sache hätte man die Frist doch problemlos verlängern können, wozu Flutlicht wenn eh nicht gespielt wird. aber was sagen die Statuten ?
Die NOFV-Statuten benennen Flutlicht (min. 700 LUX bei Neuanlagen, bei Altanlagen 400 LUX) seit einigen Jahren (2014?) als Voraussetzung für die Zulassung zur Regionalliga, mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren. Der BAK wird eine Ausnahmegenehmigung gehabt haben.