RL Südwest 2021/22

  • Mein Beitrag vom 11.05.2021 im Thread Regionalliga Südwest 2020/21. Finde ich immer noch die beste und unkomplizierste Lösung. Ob der Hessenligazweite aufsteigen will oder vor Gericht gehen will oder auch gegangen ist entzieht sich meiner Kenntnis. Mittlerweile auch nicht mehr ironisch gemeint, sondern eine gute Lösung auch wenn es dann einen Rattenschwanz auf die tieferen Ligen nach sich ziehen könnte, dass auch z.B. Verbandsligameister in die Oberliga wollen etc.


    Am besten alle Ersten und Zweiten der Oberliga aufsteigen lassen, d.h. 6 Mannschaften, 2 steigen ab aus der Regionalliga, und die Regionalliga Südwest spielt dann nächste Saison mit 25 oder 27 Mannschaften in 2 Gruppen (aus der 3. Liga wird ja keiner absteigen)...


    Ist ironisch gemeint, aber ich denke wenn jetzt tatsächlich alle Klagen (Freiberg, Stuttgarter Kickers, Trier, Worms, Fulda-Lehnerz...) und sich vielleicht darauf berufen, dass Viktoria Berlin auch mit einer ähnlichen Anzahl von Spielen aufsteigen darf in die 3. Liga könnte es vielleicht so kommen...


    Oder es gibt am Ende tatsächlich noch eine Aufstiegsrunde, ähnlich den Playoffs in Bayern.


    Bin gespannt was dabei herauskommt und wie die Regionalliga Südwest dann nächste Saison aussieht und wie viele Vereine dort dann spielen.

  • Ober sticht Unter.

    Warum sollte die Regelung irgendeiner untergeordneten Einheit die der darüberliegenden aushebeln können?

    Hatte denn die GbR nicht vor der Saison ein klare Regelung für die Anzahl der RL-Absteiger getroffen? Sie spielen die Saison ja auch zu Ende.

    Wie Aufsteiger ermittelt werden, sollte nicht Sache der GbR sein.

    Einmal editiert, zuletzt von WieWaldi ()

  • Hatte denn die GbR nicht vor der Saison ein klare Regelung für die Anzahl der RL-Absteiger getroffen? Sie spielen die Saison ja auch zu Ende.

    doch dass die Anzahl der Absteiger unter Umständen abhängig ist von der Anzahl der Aufsteiger, lies vermindert werden kann. dummerweise ist diese Anzahl wegen der Funktionärs-Unfähigkeit :ablachen: eindeutige und kongruente Statuten zu verabschieden, unklar :hohn:

    #22/5 5 Regional-Verbände = 5 Regional-Ligen = 5 Regional-Meister = 5 Aufsteiger

  • Unter normalen Umständen gibt es 4 Aufsteiger, mit denen die GbR auch rechnen musste. Dabei spielt es keine Rolle, wie der Unterbau die Aufsteiger ermittelt.

  • ja, aber wenn die Aufsteiger nicht zustande kommen, worüber ja gerade gestritten wird; wobei wohl fraglich ist, ob die GbR ein Nichtzustandekommen von Aufsteigern aus Ligen, die sie gar nicht ausgerichtet, überhaupt verfügen kann; dann vermindern sich die Absteiger.

    normale Umstände haben wir ja eh nicht, so fängt das Problem schonmal an

    #22/5 5 Regional-Verbände = 5 Regional-Ligen = 5 Regional-Meister = 5 Aufsteiger

  • Ich denke, wir überlassen die Entscheidung denen, die darüber entscheidungsbefugt sind. Einfach ist es auf jeden Fall nicht, weil wenn es das wäre, wäre es schon längst entschieden.


    Eine Prognose wage ich allerdings. Wenn die Vertreter aus der OL RPS und aus der OL Hessen ihr Aufstiegsrecht zivilrechtlich durchsetzen, was ich nicht ausschließe, wird auch der SGV Freiberg aus der OL BW auch in die RL aufsteigen. In den WFV-Statuten steht nämlich, dass es "in der Regel" keine Aufsteiger gibt, um gerichtliche Ansprüche zu vermeiden. Ein Aufstieg im Billigkeitswege ist dadurch dennoch nicht ausgeschlossen. Ich muss sagen, dass sich der WFV da, was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war, clever angestellt hat.

    Fußball ist kein Wunschkonzert. Kein Fußball ist es aber noch viel weniger.

  • wenn das Aufstiegsrecht durchgesetzt wird auf welchem Weg auch immer, gibts freilich ein Folgeproblem; eigentlich tritt laut Spielordnung der verminderte Abstieg ja nur bei vermindertem Aufstieg ein; es wird allerdings schwerst zu vermitteln sein, dass es doch 6 Absteiger gibt, weil ja die Abstiegskandidaten mit dem geänderten Wissensstand weitergespielt haben; dann gibts eine gestaffelte riesig aufgeblähte Liga und Massenabstiege, die sich in untere Ligen einige folgende Jahre fortsetzen werden, bis irgendwann mal wieder Sollstärken erreicht sind

    #22/5 5 Regional-Verbände = 5 Regional-Ligen = 5 Regional-Meister = 5 Aufsteiger

  • ja, aber wenn die Aufsteiger nicht zustande kommen, worüber ja gerade gestritten wird; wobei wohl fraglich ist, ob die GbR ein Nichtzustandekommen von Aufsteigern aus Ligen, die sie gar nicht ausgerichtet, überhaupt verfügen kann; dann vermindern sich die Absteiger.

    Das ist ja das Seltsame. Weshalb soll das die GbR verfügen können? Meldet eine OL einen Aufsteiger, sollte die GbR den nicht einfach ablehnen können.

  • wenn das Aufstiegsrecht durchgesetzt wird auf welchem Weg auch immer, gibts freilich ein Folgeproblem; eigentlich tritt laut Spielordnung der verminderte Abstieg ja nur bei vermindertem Aufstieg ein; es wird allerdings schwerst zu vermitteln sein, dass es doch 6 Absteiger gibt, weil ja die Abstiegskandidaten mit dem geänderten Wissensstand weitergespielt haben; dann gibts eine gestaffelte riesig aufgeblähte Liga und Massenabstiege, die sich in untere Ligen einige folgende Jahre fortsetzen werden, bis irgendwann mal wieder Sollstärken erreicht sind

    Ja, da gilt auch das Prinzip von Treu und Glauben, denn die Regionalligisten konnten sich ja drauf verlassen, dass es nur zwei Absteiger gibt. Wenn das nun wieder revidiert würde, käme es zu einer weiteren Klagewelle, bei der die betroffenen Vereine gute Aussichten hätten, den Nichtabstieg gerichtlich durchzusetzen.

    Fußball ist kein Wunschkonzert. Kein Fußball ist es aber noch viel weniger.

  • In dem Artikel steht

    Zitat

    Die Satzung des Regionalverbands Südwest sieht vor, dass das Präsidium einen Meister benennen kann

    Da hätte ich mal gerne den Paragraphen. Ich hab's nicht gefunden. In der Satzung finde ich genaugenommen gar nichts, was den Aufstieg regelt.


    Selbst wenn es so wäre. Was soll's? Der NOFV kann auch in seine Satzung schreiben, dass der Meister der Regionalliga Nordost in die 3. Liga aufsteigt. Das würde den DFB aber wenig interessieren, da die Spielordnung des DFB entscheidend ist.

  • In dem Artikel steht

    Zitat

    Die Satzung des Regionalverbands Südwest sieht vor, dass das Präsidium einen Meister benennen kann

    Da hätte ich mal gerne den Paragraphen. Ich hab's nicht gefunden. In der Satzung finde ich genaugenommen gar nichts, was den Aufstieg regelt.

    Das müsste diese Satzung sein: http://www.frv-suedwest.de/wDe…u_2021_Stand_09.03.21.pdf


    Für mich ist vor allem eins seltsam: " Die Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar hatte den Tabellenführer Eintracht Trier inoffiziell bereits als möglichen Aufsteiger vermeldet. Doch jetzt wurde diese Entscheidung wieder zurückgezogen. "


    Wenn das alle so eindeutig wäre, wäre Eintracht Trier auch nicht inoffiziell als möglicher Aufsteiger benannt worden sondern es wäre von Anfang an klar kommuniziert worden, dass es im Bereich des Regionalverbands Südwest keine Aufsteiger in die Regionalliga gibt.


    Doch ich denke, wir überlassen die Entscheidung nun den Richtern. Schlimm genug, dass solche Verfahren erforderlich geworden sind.

    Fußball ist kein Wunschkonzert. Kein Fußball ist es aber noch viel weniger.

    Einmal editiert, zuletzt von Bredi ()

  • Das ist zwar nicht die Satzung, sondern die Spielordnung, aber auch darin finde ich den entsprechenden Paragraphen nicht. Es steht nur drin, wie ein Aufsteiger ermittelt wird, sofern einer gemeldet werden kann. Kann er aber nicht. Also gibt's auch nichts zu ermitteln.

  • Das ist zwar nicht die Satzung, sondern die Spielordnung, aber auch darin finde ich den entsprechenden Paragraphen nicht. Es steht nur drin, wie ein Aufsteiger ermittelt wird, sofern einer gemeldet werden kann. Kann er aber nicht. Also gibt's auch nichts zu ermitteln.

    In der Satzung selber steht naturgemäß nichts über den Spielbetrieb. Auch der Trierer Vereinsjustitiar hat mit Sicherheit nicht die eigentliche Satzung gemeint, sondern die Spielordnung, die Teil der Statuten ist. Und er meint eben im Gegensatz zu den Verbandsfuktionären, dass ein Aufsteiger gemeldet werden kann.

    Fußball ist kein Wunschkonzert. Kein Fußball ist es aber noch viel weniger.

  • Ist doch eigentlich alles gesagt:

    Bei unvollständiger Beendigung der Saison 2020/2021 gilt folgendes:
    - Ist mindestens die Vorrunde eines Wettbewerbs ausgetragen, entscheidet der
    Tabellenstand der jeweiligen Mannschaft über den Auf- und Abstieg.
    - Der Tabellenstand wird nach dem Quotienten „Erreichte Punkte geteilt durch
    Anzahl der Spiele“ mit 3 Stellen hinter dem Komma erstellt.
    - Bei Gleichheit des Quotienten sind die jeweiligen Mannschaften Sieger ihrer Staffel
    und steigen auf. - Da keine Relegationsspiele stattfinden können, entfällt für den Zweitplatzierten
    der Anspruch auf einen Aufstiegsplatz.
    - Ist weniger als die Vorrunde eines Wettbewerbs ausgetragen, bleibt die Saison
    ohne Wertung und wird annulliert. Es gibt keine Auf- und Absteiger und es werden
    keine Aufsteiger aus den höchsten Spielklassen der drei Mitgliedsverbände
    zugelassen.
    - Soweit der Verband für eine übergeordnete Spielklasse einen Aufsteiger melden
    kann, wird dieser nach dem letzten Tabellenstand unter Anwendung der
    Quotientenregelung (erreichte Punkte geteilt durch die Anzahl der Spiele mit drei
    Stellen hinter dem Komma) ermittelt.


    Quelle: http://www.frv-suedwest.de/wDe…Spielordnung_neu_2021.pdf


    Klar geregelt. Ich weiß nicht was Trier und Worms da hinein interpretieren.

  • ... Hessenligist SG Barockstadt hat vor zwei Wochen offiziell verkündet, gegen die Regionalliga Südwest GbR und ihre Entscheidung, keine Oberliga-Aufsteiger zuzulassen, vor Gericht zu ziehen. Jetzt hat der HFV offiziell entschieden, die SGB als Aufsteiger zu melden. ...