[DFB-Pokal] 1. Runde 2020/21

  • Was soll denn das "... oder der Bayerische Fußball-Verband muss die Spielordnung ändern.". Es gibt eine Spielordnung und nach der ist halt TG der Teilnehmer am DFB-Pokal.

  • Der "Vorschlag" sagt doch im Umkehrschluss nur aus, dass die Benennung Schweinfurts nach der bisherigen Spielordnung jedenfalls nicht rechtskonform ist.
    Der BFV kann sich jetzt nur aussuchen, ob er den nächsten Rechtsstreit gegen Türkgücü, Schweinfurt oder am Ende sogar gegen beide führen möchte :lachen:

  • Oder aus "organisatorischen Gründen" keinen benennt.

    Das Urteil mag formaljuristisch in Ordnung sein. Da kenne ich mich nicht aus.

    Aber das Verhalten von TG finde ich unter aller Sau. Zuerst nach (wie sich zeigt nur scheinbar) ehrlichen einvernehmlichen Verhandlungen und einem (vermeintlichen) Agreement den Aufstieg wahrnehmen. Danach das Rumgezicke in der Stadionfrage. Als sie sich im näheren Umkreis eine Abfuhr nach der anderen holten und die Zulassung wackelte, nahmen sie dankbar die Sonderregelung des DFB an. Und dann das.

  • Man mag über TG denken was man will, aber ein Verband hätte sich niemals auf so dünnes Eis begeben dürfen. Insbesondere deren Juristen haben sich bis auf die Knochen blamiert:

    Die zweitplatzierten Schweinfurter rutschten dadurch auf Tabellenplatz eins und sollten im DFB-Pokal antreten - auf jenem Startplatz, der normalerweise für den bayerischen Amateurmeister, den Regionalliga-Sieger, reserviert ist. Für diese Lösung hatte der Bayerische Fußball-Verband (BFV) sogar seine Statuten verändert und die Schweinfurter beim DFB als Starter gemeldet.


    Satzungsänderung aus dem September ist nichtig

    Das Gericht entschied jetzt, dass diese Satzungsänderung zum 1. September einer kartellrechtlichen Überprüfung nicht stand hält und somit nichtig sei. Zwar stehe es dem BFV frei, im Rahmen seiner Satzungsautonomie seine Satzung erneut und kurzfristig zu ändern. Eine Entscheidung, die nachträglich die Qualifizierungsbedingungen ändert, sei jedoch "auf die fehlerfreie Ausübung des Ermessens zu überprüfen."

    Dass die Satzungänderung nichtig ist, ist oberpeinlich.

  • Ich sehe es wie Manfred, dass das Verhalten von TG unter aller Sau ist. Hauptsache Publicity.

    Erst eine Vereinbarung treffen und den Aufstieg wahrnehmen, danach ständiges mediales Rumzicken in der Stadionfrage bis man die Sonderregelung des DFB erhielt und nachdem man nun in Liga 3 ist, ist die Vereinbarung schnell vergessen. Ein furchtbares Gebaren von TG.

    Unabhängig davon, haben sich der Verband und seine Vertreter natürlich trotzdem kräftig blamiert. Man hätte einfach eine Corona-Regelung wie alle anderen Verbände treffen können, aber nein, Bayern und Koch wollten ja unbedingt mit einem Sonderweg glänzen. Die Blamage haben sie sich, unabhängig von TG, verdient.

    ...und niemals vergessen

    EISERN UNION!

  • Ich finde den bayerischen Sonderweg keinesfalls blamabel. Er könnte sich angesichts steigender Fallzahlen, gedrängter Spielpläne und zunehmenden Spielausfällen im Amateurlager anderer LV sogar als praktischer erweisen. Nur haben die BFV-Juristen nach Auffassung der Erstinstanz nicht sauber gearbeitet. Das kann noch spannend werden.

    Trotz des für mich inakzeptablen Verhaltens TGs finde ich es grundsätzlich interessant, Verbandsentscheidungen mal von staatlichen Gerichten klären zu lassen. Gab ja damals den Fall Pirmasens/Idar-Oberstein im RV Südwest, wo das Gericht dem Verband ordentlich die Meinung gepfiffen hatte.

    Und ob zuletzt die Aufstiege von Hessen Kassel in die RL und von Bruchsal in die OL BW so ganz koscher waren? Da hat leider niemand geklagt.

    Nun hat nicht nur der BFV, sondern auch der DFB ein Problem. Was ist, wenn es in die nächste instanz geht und sich das ganze zieht? Die Auslosung der 2.Runde ist schon mal verschoben.

  • TG hat ja nun vor Gericht recht bekommen, aber ob sie auf dauer der Sieger sind? Ich hoffe die Beteiligten merken sich das und werden beim nächsten mal anders reagieren wenn TG mal wieder ein extra Würstchen haben möchte.

  • finde ich es grundsätzlich interessant, Verbandsentscheidungen mal von staatlichen Gerichten klären zu lassen.

    in der Tat gar nicht verkehrt, die Geschehnisse im Sport mal an allgemein gültigem Zivilrecht zu messen

    #22/5 5 Regional-Verbände = 5 Regional-Ligen = 5 Regional-Meister = 5 Aufsteiger

  • falsch! die Hauptsache ist hier, wie auch sonst meistens, Geld

    Das denke ich auch. Aber das hätten sie ja auch bekommen, wenn sie regulär Meister geworden wären.

    es geht doch wohl um den Antritt in der ersten Pokal Hauptrunde hier. unabhängig von irgendeiner 'Meisterschaft'

    #22/5 5 Regional-Verbände = 5 Regional-Ligen = 5 Regional-Meister = 5 Aufsteiger