Der Zwangsabstieg des ehemaligen Fußball-Regionalligisten SV
Wilhelmshaven ist nichtig. Das hat das Bremer Oberlandesgericht
entschieden.
Das Urteil ist möglicherweise auch international von Bedeutung.
Das Bremer Oberlandesgericht gab einer Klage des mittlerweile
sechstklassigen Vereins gegen den Norddeutschen Fußball-Verband statt.
Allerdings wird eine Revision beim Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen.
In der schriftlichen Begründung des vorsitzenden Richters heißt es, als
Grund für diese Zwangsmaßnahme reiche die Weigerung der Wilhelmshavener,
für den Ex-Spieler Sergio Sagarzazu eine Ausbildungsentschädigung zu
zahlen, nicht aus. Entsprechende Klauseln würden das Recht auf
berufliche Freizügigkeit einschränken. Der Tabellendritte der Landesliga
Weser-Ems hatte vor den Verbandsgerichten und auch vor dem
Internationalen Sportgerichtshof CAS zuvor eine ganze Serie von
Niederlagen einstecken müssen. Danach wandte er sich an das Landgericht
Bremen. Auch dort unterlagen die Niedersachsen in erster Instanz.